Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bedauert die heutige Ablehnung des sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Dieses Gesetz hätte einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der inneren Sicherheit und zur effektiveren Steuerung der Migration darstellen können.
Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG und Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, äußert sich enttäuscht über die Entscheidung:
„Die Ablehnung des Zustrombegrenzungsgesetzes ist ein Rückschlag für die Sicherheit in unserem Land. Es hätte der Bundespolizei ermöglicht, ihre Aufgaben im Bereich der Aufenthaltsbeendigung effizienter wahrzunehmen und den illegalen Zustrom von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland zu begrenzen. Insbesondere das Abstimmungsverhalten der SPD in Bezug auf die Zuständigkeitserweiterung der Bundespolizei verwundert doch sehr, da die SPD in der 19. Wahlperiode einem gleichlautenden Gesetz bereits zugestimmt hatte.“
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU sah vor, das Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festzulegen. Zudem sollte der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beendet werden.
Ferner sollte die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen erhalten, insbesondere für Personen, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich, wie Bahnhöfen, antrifft. Dies hätte Drittstaatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern ohne Duldung sowie solche mit einer Duldung wegen fehlender Reisedokumente umfasst. Als aufenthaltsbeendende Maßnahmen sollte die Bundespolizei auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam erlauben, um Abschiebungen zu sichern.
„Diese Maßnahmen wären notwendig gewesen, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken“, so Teggatz weiter.
Auch den am Mittwoch im Bundestag beschlossenen Entschließungsantrag 1 zum Fünf-Punkte-Plan befürwortet die Deutsche Polizeigewerkschaft ausdrücklich. Er beinhaltet dauerhafte Grenzkontrollen zu allen deutschen Nachbarstaaten. Die Bundespolizei kontrolliert bereits seit September 2024 an den Grenzen, sodass es keine Auswirkungen auf das bereits eingesetzte Personal gibt. Es geht lediglich um die Erweiterung der Befugnisse für die Bundespolizei. Künftig sollen alle Personen zurückgewiesen werden, die keine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland haben.
Der Antrag fordert außerdem unmittelbare Haft für Ausreisepflichtige. Hierfür sollen bereits vorhandene Liegenschaften, wie Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankerzentren, ertüchtigt werden – sogenannte Ankerzentren Plus. Diese sollen Personen aufnehmen, deren Anträge abgelehnt wurden und die sofort vollziehbar ausreisepflichtig sind, einschließlich Straftäter und Gefährder. Dadurch werden Abschiebungen erleichtert, da die Personen jederzeit greifbar sind.
Die DPolG sieht keine Probleme bei der Umsetzung der Forderungen des Antrags, erwartet jedoch eine personelle und materielle Aufstockung. Langfristig muss es wieder zu einer Entlastung kommen, was nur mit mehr Personal und Technik gelingt. „Wir fordern deshalb die Einstellung von zusätzlichen 3.000 Tarifbeschäftigten, die die Polizisten bei ihrer Arbeit unterstützen“, betont Teggatz abschließend.
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Text: Marc Franke – Pressesprecher Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)