Deutscher Tierschutzbund begrüßt Katzenschutzverordnung für Hamburg

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Katzenschutzverordnung für Hamburg – Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) begrüßen die vom Hamburger Senat beschlossene Katzenschutzverordnung. Bis Januar 2026 müssen demnach alle freilaufenden Hauskatzen in Hamburg kastriert, gechippt und registriert sein.  Die Verordnung ist eine wichtige Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehrung der Straßenkatzenpopulationen und das damit verbundene Leid der Tiere einzudämmen. Sie entlastet zudem die Tierschützer vor Ort, die sich seit Jahren für die Tiere einsetzen. Der Deutsche Tierschutzbund stellt mit Blick auf die kommenden Bundestagswahlen klar, dass es sich um ein bundesweites Tierschutzproblem handelt und fordert eine bundesweite Regelung für mehr Katzenschutz.

 „Endlich ist es soweit! Seit Jahren kämpfen wir gegen das Leid der Straßenkatzen, indem wir die frei lebenden Tiere einfangen, kastrieren und an betreuten Futterstellen weiterversorgen. Aber solange unkastrierte Freigängerkatzen aus privaten Haushalten immer weiter zur Vermehrung beitragen, ist dies ein Kampf gegen Windmühlen“, so Janet Bernhardt, 1. Vorsitzende des HTV. In Hamburg gibt es geschätzt 10.000 Straßenkatzen. Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere vom Deutschen Tierschutzbund ergänzt: „Für den Hamburger Katzenschutz ist die Verordnung ein großer Erfolg. Letztlich gehen ursprünglich alle frei lebenden Katzen auf Katzen aus Privathaushalten zurück, die nicht kastriert wurden. Um das Leid und Sterben der Straßenkatzen und Kitten nachhaltig zu mindern, sind daher zwei Maßnahmen notwendig: die Kastration von Straßenkatzen und die Kastration von Freigängerkatzen.”

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Das Leid der Straßenkatzen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten unbemerkten Tierschutzprobleme in Deutschland entwickelt. Fast alle sind durch Krankheiten, Parasiten, Verletzungen und Hunger geschwächt. Die Chance, dass ein auf der Straße geborenes Kätzchen älter als wenige Monate wird, ist gering. Die Tierschutzvereine können das Problem alleine nicht mehr stemmen – und die Tierheime sind voll mit Fundkatzen, verwaisten Kitten von Straßenkatzen und unerwünschtem Nachwuchs von Halterkatzen. Bundesweit lassen das Elend und die Masse an hilfsbedürftigen Tieren die Vereine verzweifeln.

Hamburg war bisher Schlusslicht unter den Bundesländern beim Thema Katzenschutz. Der niedersächsische Landtag hatte im Juni 2023 eine landesweite Katzenschutzverordnung beschlossen, die allerdings bislang noch nicht umgesetzt wurde. Berlin hat seit 2022 eine für das komplette Stadtgebiet geltende Katzenschutzverordnung. Das Saarland erließ 2021 eine landesweite Verordnung, die jedoch nur für definierte Hot Spots gilt.  In allen anderen Bundesländern gibt es bereits Katzenschutzverordnungen auf kommunaler Ebene. „Auch wenn jede einzelne Kommune mit Katzenschutzverordnung ein Gewinn für den Tierschutz ist, bleibt es bundesweit gesehen noch ein Flickenteppich. Unkastrierte Katzen machen nicht an Gemeindegrenzen Halt. Um das Problem anwachsender Katzenpopulationen wirklich einzudämmen, braucht es eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sowie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auf Bundesebene!“, so Zohni.

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Text: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.