„Das Gesetz muss so eindeutig gestaltet sein, dass derlei Ehen schnell aufgehoben werden können“, ergänzte sie. Den Ämtern solle beim Einreichen des Antrags kein Ermessensspielraum gewährt werden. Dieses Aufhebungsverfahren zum Beenden der Ehe dürfe nicht davon abhängen, dass einer der Ehepartner selbst vor Gericht ziehe, sagte die CDU-Expertin. „Meist sind die in die Ehe gedrängten jungen Frauen betroffen. Ihnen ist das nicht zuzumuten“, sagte Winkelmeier-Becker. Daher soll auf die Jugendämter zurückgegriffen werden. Ausnahmen oder einen Ermessensspielraum der Richter solle es bei der Entscheidung vor Gericht nur dann geben, wenn die Ehefrau schon nahe an der Volljährigkeit sei.
„Wir haben einen ambitionierten Zeitplan und wollen im November ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag einbringen. Das sollte möglichst schon ab Januar in Kraft treten“, sagte Winkelmeier-Becker.
OTS: Rheinische Post