Dithmarschen (SH) – Corona-Aktuell: In Umsetzung des heute (11.12.2020) vom Land herausgegebenen Erlasses, der zum einen inzidenzunabhängig für das gesamte Land Schleswig-Holstein ein Ausschank- und Konsumverbot von Alkohol im öffentlichen Raum sowie zum anderen unverzüglich umzusetzende einschränkende Maßnahmen für Kreise und kreisfreie Städte mit erhöhter Inzidenz vorsieht, hat Landrat Stefan Mohrdieck die Allgemeinverfügung Nr. 131/2020 mit dem Titel „Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen“ erlassen.
Die Allgemeinverfügung wurde heute unter https://www.dithmarschen.de/Neues-erfahren/Amtliche-Bekanntmachungen/ bekanntgemacht. Sie gilt ab Samstag, den 12.12.2020 bis einschließlich Donnerstag, den 31.12.2020.
In der Allgemeinverfügung ist geregelt:
1. Im gesamten Kreisgebiet sind im öffentlichen Raum der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt.
2. Mit der heutigen Überschreitung des Inzidenzwertes von 70 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den letzten 7 Tagen (sh. Fallzahlen unten) gelten, wie im o. g. Erlass des Landes für diesen Fall vorgesehen, im Wesentlichen folgende Regelungen (die Allgemeinverfügung enthält Ausnahmen und weitere Details):
· Zusammenkünfte sind in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich mit Angehörigen des eigenen Haushalts (unabhängig von der Gesamtanzahl) sowie mit Personen eines weiteren Haushaltes zulässig, soweit eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.
Im privaten Raum dürfen Familien (unabhängig von Anzahl der Haushalte) bis zu einer Gesamtzahl von maximal zehn Personen zusammenkommen. Unter den Begriff der Familie sind die Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und deren Kinder sowie jeweils deren Ehe- und Lebenspartner oder deren Haushaltsangehörige zu fassen.
· Es gelten Betretungsverbote für nicht direkt für den Schulbetrieb notwendige Personengruppen an allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen.
· Alle Erwachsenen sollen in Angeboten der Kindertagesbetreuung (Elementar, Krippe, Hort und Kindertagespflege) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Die Allgemeinverfügung ist formal bis zum 31.12.2020 zu befristen. Sie wird voraussichtlich jedoch zuvor von den landesweit erwarteten Regeln nach Abstimmung mit den Bundesländern ersetzt und um umfassendere Maßnahmen im Rahmen eines Lockdowns deutlich ausgeweitet.
Die Fallzahlen des Kreises Dithmarschen im Überblick:
Seit Anfang März 2020 bis heute (11.12.2020) sind für Dithmarschen 750 (+16 zum Vortag) Corona-Infektionen registriert. Derzeit gibt es nachgewiesene 139 „aktive“ Positivfälle (+13 zum Vortag) in Dithmarschen – davon befinden sich 11 Personen (+-0 zum Vortag) in klinischer Behandlung und 128 (+13 zum Vortag) in häuslicher Isolation. Zusätzlich sind derzeit 650 Kontaktpersonen (+51 zum Vortag) vorsorglich in Quarantäne. 596 (+3 zum Vortag) Personen gelten als genesen. 15 Personen (+-0 zum Vortag) sind im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben.
Der Inzidenzwert „Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den letzten 7 Tagen“ beträgt aktuell 75,08.
Von den 16 Neuinfektionen entfällt eine auf die Alten- und Pflegeeinrichtung „St.-Michaelis-Haus“ in Marne.
Im Auftrag
Björn Jörgensen