In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen bestimmte Vorhaben und Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel die Veräußerung von Grundstücken, der Genehmigung durch die Gemeinde (§ 144 Baugesetzbuch). Grundlage dafür sind spezielle, sanierungsunbeeinflusste Bodenrichtwerte (Anfangswerte), die den Beteiligten als Orientierungshilfe dienen.
Interessierte können ab sofort im World Trade Center (WTC), Freiberger Straße 39, beim Stadtplanungsamt, Zimmer 5321, 5. OG, Telefon 0351-4883663 Auskunft erhalten und im Kundenservice des Amtes für Geodaten und Kataster, Ammonstraße 72, Zimmer 2852, 2. OG, Telefon 0351-4884116 Einsicht in die Karte nehmen. Eine weitere Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Karte besteht im interaktiven Themenstadtplan unter www.dresden.de/bodenrichtwerte.
Schutzgebühr: Karte sanierungsunbeeinflusste Bodenrichtwerte Sanierungsgebiet Dresden-Löbtau 20,00 Euro
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Text: Stadt Dresden