Dresden (SN) – Corona-Aktuell 08.03.2022: Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden verlängert die städtische Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen bis einschließlich Sonntag, 27. März 2022. Dies sieht ein entsprechender Landeserlass vor, den der Freistaat Sachsen gegenüber den Gesundheitsämtern veröffentlicht hat.
Die Regelungen bleiben nach jetzigem Modus bestehen. Es werden lediglich kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen. Grundlegend greift weiterhin eine Absonderungspflicht von zehn Tagen, die am siebten Tag der Quarantäne mit einem professionellen Schnelltest oder einem PCR-Test in einem Testzentrum beendet werden kann. Beim Quellfall muss – soweit gegeben – zudem seit 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen. Eine Unterscheidung nach bestimmten Berufsgruppen, wie beispielsweise für pflegende Kräfte, wird nicht vorgenommen.
Für Kinder im Status einer Kontaktperson, die in Einrichtungen seriell getestet werden, gelten die abweichenden Regelungen fort.
Weitere Informationen: www.dresden.de/corona
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