Dresden (SN) – Dresdner Schiedsstellen: „Schlichten statt streiten“ – so heißt ein neues Faltblatt der Landeshauptstadt Dresden. Es informiert über die 16 Schiedsstellen im Stadtgebiet, in denen Streitfälle von Privatpersonen außergerichtlich geklärt werden können. Das Druck-Erzeugnis liegt ab sofort in allen Dresdner Bürgerbüros, den Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter und örtlichen Verwaltungsstellen kostenlos aus. Es ist auch im Internet unter www.dresden.de/schiedsstellen veröffentlicht.
In den Schiedsstellen findet jeder wohnortnah eine unabhängige Stelle, die sachlich, unbürokratisch und zudem kostengünstig zur Beilegung von Alltagsstreitigkeiten beiträgt. Dazu sind sogenannte Friedensrichter im Ehrenamt über den Stadtrat bestellt, die gemeinsam mit einem Protokollführer Sprechstunden anbieten und Schlichtungsverfahren durchführen. Voraussetzung ist, dass die Streitpartner persönlich zum Termin erscheinen. Sie dürfen jeweils eine Begleitperson ihres Vertrauens mitbringen. Im Ergebnis entsteht ein Protokoll. Das Schlichtungsverfahren kostet zwischen 10 und 50 Euro zuzüglich weiterer Auslagen. Das ist günstiger als Anwalts- und Gerichtskosten.
Es ist belegt, dass Schlichtungsverfahren mithilfe der Schiedsstellen meist erfolgreich enden. Sie beruhen überwiegend auf dem Prinzip der Freiwilligkeit zum Einigungsversuch. Dabei sind die Chancen größer als die Risiken. Gelingt eine Streitbeilegung, fällt es den Beteiligten häufig leichter als Nachbarn, Geschäftspartner oder im täglichen Leben miteinander auszukommen. Gelingt die Konfliktlösung nicht, bleibt immer noch ein gerichtlicher Weg offen.
Neben bestimmten Strafsachen, bei denen die Schiedsstellen verpflichtend einbezogen sind, gehören zu den häufig vorgebrachten und verhandelten Streitpunkten die Nachbarschaftsstreitigkeiten. Da geht es zum Beispiel um Äste, die über Grundstücksgrenzen herüberragen und Verschmutzungen durch Laub verursachen. Oder es geht um Lärmbelästigungen, wie sie durch Rasenmäher, Radios oder bei Grillpartys entstehen. Auch Haustiere sind immer wieder ein Thema sowie bauliche Anlagen, wie Zäune. Die Schiedsstellen helfen außerdem weiter bei kleineren Mietrechtsstreitigkeiten oder wenn es um Ehrverletzungen geht, wie Beleidigung. Kein Schlichtungsverfahren können die Schiedsstellen einleiten bei Rechtsstreitigkeiten, für die die Familien- oder Arbeitsgerichte zuständig sind oder an denen Bund, Länder und Gemeinden beteiligt sind.
Die Dresdner Schiedsstellen bearbeiteten 2016 genau 102 Schlichtungen und Bürgeranliegen. 2015 waren es 138 und 2014 insgesamt 121 Fälle und Anfragen. Die Friedensrichter sind über die Sprechstunden in den Bürgerbüros und Verwaltungsstellen erreichbar.
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Urheber: Stadt Dresden