Dresden (SN) – Gemeinden können zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund besonderer städtebaulicher Gestalt Gebiete besonders schützen. Große Bereiche in Blasewitz und Striesen-Nordost weisen mit ihrer stadtgestalterischen, städtebaukünstlerischen und architektonischen Prägung diese Qualitäten auf, sodass die Erhaltung dieser wertvollen Ensembles auch für die Gesamtstadt von öffentlichem Interesse ist.
Nach einer ausführlichen Gebietsanalyse sollen fünf eigenständige Erhaltungssatzungen erlassen werden. Die Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zielt auf die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt ab. Hauptanliegen der Erhaltungssatzung ist es, Gebäude und bauliche Anlagen zu bewahren, die einzeln für sich oder im Zusammenwirken mit anderen Gebäuden die städtebauliche Eigenart des Gebietes – das Ortsbild und die Stadtgestalt – prägen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich bei dem zu schützenden Bestand um Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzes handelt.
Im Gebiet einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unterliegen der Rückbau, städtebaulich relevante Änderungen, Nutzungsänderungen sowie die Errichtung baulicher Anlagen einer eigenständigen Genehmigungspflicht. Es ist nicht Ziel der Erhaltungssatzung im Gebiet keine Veränderungen mehr zuzulassen, vielmehr wird einzelfallbezogen die Erhaltungswürdigkeit der baulichen Anlage, die Vereinbarkeit des konkreten Vorhabens mit den Erhaltungszielen bzw. die Einfügung einer neu zu errichtenden baulichen Anlage überprüft. Somit können die städtebauliche Eigenart, der Charakter und die Maßstäblichkeit des Gebietes gewahrt werden.
Den Aufstellungsbeschluss für die Erhaltungssatzungen H–46, Dresden Blasewitz/Striesen-Nordost hat der Stadtrat am 6. Januar 2016 gefasst. Heute, 23. August 2016, 18 Uhr, lädt das Stadtplanungsamt in die Aula des Martin-Andersen-Nexö-Gymnasiums, Haydnstraße 49, zu einer Informationsveranstaltung über die Erhaltungssatzungen Striesen/Blasewitz ein. Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain und der Leiter des Stadtplanungsamtes, Stefan Szuggat, stellen interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Thema vor.
Anlage: Präsentation, abrufbar unter https://www.dresden.de/media/pdf/presseamt/ErhaltngsatzungStriesen_AnlagePPP.pdf
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Text: Stadt Dresden