Dresden – Flurbereinigung in Schönborn geplant – Förderung der Gebietsentwicklung

Eigentümer und Interessierte sind zur Informationsveranstaltung am 26. März eingeladen.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden -Dresden (SN) – Wirtschaft: Die Landeshauptstadt Dresden, obere Flurbereinigungsbehörde, plant die Durchführung einer Flurbereinigung in der Gemarkung Schönborn und dem östlichen Teil der Gemarkung Langebrück sowie einem kleinen Teil im südlichen Bereich der Gemarkung Grünberg der Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

Am Donnerstag, 26. März 2020, findet eine Informationsveranstaltung der voraussichtlich betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken statt. Die Veranstaltung im Bürgerhaus Schönborn, Seifersdorfer Straße 6, beginnt 18 Uhr. Alle Eigentümer und Interessierten sind herzlich eingeladen. Sie werden über das Warum, das Wie und das Wieviel aufgeklärt und können im Anschluss Fragen stellen.

Die Karte mit der voraussichtlichen Gebietsabgrenzung ist bis 26. März 2020 einzusehen in der Verwaltungsstelle Langebrück, Weißiger Straße 5.
Ausgangspunkt ist die geplante Grabenöffnung und Renaturierung am Schönborner Dorfbach und am Wiesenbach. Ein für die Gebietsanalyse einberufener Arbeitskreis aus Vertretern der vor Ort tätigen Landwirte, dem Schönborner Ortsvorsteher, einer Eigentümerin aus dem Ort sowie einer Vertreterin aus der Verwaltungsstelle Langebrück/Schönborn hat in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der oberen Flurbereinigungsbehörde das Gebiet rund um Schönborn eingehend untersucht.

Flurbereinigung: Was ist das eigentlich?
Eine Flurbereinigung ist ein durch das Flurbereinigungsgesetz geregeltes Verfahren zur Verbesserung der Agrarstruktur und Förderung der Landentwicklung und Landeskultur. Mit Hilfe der Flurbereinigung können Landnutzungskonflikte aufgelöst, Investitionen ins ländliche Wegenetz und zur Gebietsgestaltung getätigt werden. Die rechtlichen Verhältnisse rund um das Eigentum an Grund und Boden werden aufgeklärt und geregelt.

Warum wird in Schönborn die Durchführung einer Flurbereinigung geplant?
– weil die geplante Öffnung des Wiesenbachs die bestehende Nutzungsstruktur „zerschneidet“
– weil viele ländliche Wege rund um Schönborn in der Vergangenheit ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse angelegt wurden und heute rechtlich nicht gesichert sind
– weil eine wichtige landwirtschaftliche Wegebeziehung von Schönborn Richtung Weixdorf durch eine marode Brücke über den Roten Graben gestört ist und dadurch der landwirtschaftliche Verkehr durch die Orte Schönborn und Langebrück fahren muss
– weil wichtige Ausgleichsmaßnahmen scheinbar kreuz und quer angelegt werden und das landwirtschaftliche Nutzungsgefüge stören
– weil einige Wege in einem schlechten Zustand sind und die Nutzung für die Landwirte, die Radfahrer und Fußgänger eingeschränkt ist
– weil es zersplittertes Eigentum gibt und hier die Möglichkeit einer Zusammenlegung besteht.

Die Flurbereinigung ermöglicht, dass die Eigentümer, Landwirte und Bürger vor Ort ihr Gebiet selbst gestalten können. Mit den örtlichen Kenntnissen der Teilnehmer und dem Fachwissen der Verwaltung kann Wegebau geplant, verwirklicht und vor allem mit Fördermitteln unterstützt werden. Außerdem gelingt es, in eigener Regie die Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Eigentum und öffentlichen Maßnahmen aufzulösen.

Wie kann eine Flurbereinigung funktionieren?
Alle Grundstückseigentümer im festgelegten Verfahrensgebiet bilden die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Diese plant Maßnahmen zur Gestaltung des Gebietes. Außerdem wird unter Leitung der Teilnehmergemeinschaft das Eigentum an Grundstücken im Verfahrensgebiet neu geordnet. Dazu werden die Wünsche der Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke für die zukünftige Lage der neuen Grundstücke erfasst. Grundlage für die Gleichbehandlung aller Eigentümer ist die verfahrenseigene Wertermittlung, denn am Ende des Verfahrens hat jeder das Recht, Land in gleichem Wert zu erhalten, wie er es vor der Neuordnung sein eigen nannte.
Damit die Vorstellungen der Teilnehmergemeinschaft auch umgesetzt werden können, wählen die Teilnehmer – also die Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb des Gebietes – einen Vorstand aus ihren eigenen Reihen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft und veranlasst die Gestaltung des Gebietes durch seine Entscheidungen. Für die Eignung als Vorstandsmitglied gibt es kaum rechtliche Schranken. Nahezu Jeder, der sein Gebiet gestalten möchte und das Vertrauen der Teilnehmer genießt, kann in den Vorstand gewählt werden.

Weitere Informationen:
Amt für Geodaten und Kataster
Abteilung Bodenordnung, Sachgebiet Flurbereinigung
Telefon: 0351-4883938
E-Mail:
flurbereinigung@dresden.de
bodenordnung@dresden.de
www.dresden.de/bekanntmachungen

Die öffentliche Bekanntmachung mit der Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärung über das geplante Flurbereinigungsverfahren Schönborn ist im Dresdner Amtsblatt 10/2020 vom 5. März 2020 veröffentlicht.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll