Dresden (SN) – Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden fordert Hebammen und Entbindungspfleger auf, Anträge auf Geburtshilfeförderung für das Jahr 2020 unbedingt bis einschließlich Freitag, 15. Januar 2021, einzureichen. Anträge, die nach dem Stichtag beim Gesundheitsamt gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn die Kinder erst im Dezember geboren wurden.
Antragsberechtigt sind Hebammen und Entbindungspfleger, die ihre selbstständige Tätigkeit beim Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden angezeigt haben und eine Wöchnerin oder ein Neugeborenes mit Hauptwohnsitz in Dresden betreuen. Es ist folgende Förderung je betreutem Fall möglich:
· Betreuung einer Wöchnerin im Wochenbett: 30 Euro
· Geburtshilfe in einem Geburtshaus oder in einer Praxis: 100 Euro
· Geburtshilfe während einer Hausgeburt oder als Beleggeburt: 200 Euro
Das Formular sowie erklärende Hinweise befinden sich unter dem Klappmenü „Förderung für Hebammen und Entbindungspfleger“ auf der Internetseite www.dresden.de/geburtshilfe
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Landeshauptstadt Dresden
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