Einmalig 150 Euro nach Anmeldung mit Hauptwohnsitz
Dresden (SN) – Auch im Jahr 2018 erhalten Studenten in Dresden eine Umzugsbeihilfe, wenn sie von außerhalb nach Dresden zuziehen.
Die Zahlung in Höhe von einmalig 150 Euro erfolgt von Januar bis März nächsten Jahres über das Studentenwerk. Voraussetzung ist allerdings der Zuzug bereits in diesem Jahr. Das bedeutet, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb nach Dresden zieht, sollte sich bis spätestens Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, um später berechtigt zu sein.
Die Regelung gilt für Studierende an acht Bildungseinrichtungen in Sachsens Landeshauptstadt: Technische Universität Dresden, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber” Dresden, Hochschule für Bildende Künste Dresden, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule für Kirchenmusik Dresden, Evangelische Hochschule Dresden und Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden.
Die Änderung des Wohnsitzes ist in den Dresdner Bürgerbüros und Meldestellen möglich, insgesamt an 13 Stellen im ganzen Stadtgebiet. Einen Überblick über alle Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten bietet ein aktualisierter Handzettel zum Thema Umzugsbeihilfe für Studenten. Dieser erschien mit dem Titel „150 Euro für deinen Start in Dresden“ in einer Stückzahl von 7 000 Exemplaren und liegt jetzt kostenlos im Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, in den Informationsstellen der Dresdner Rathäuser, Ortsämter und Bürgerbüros und in den örtlichen Verwaltungsstellen aus. Außerdem ist das Druckerzeugnis im Internet abrufbar unter www.dresden.de/dienstleistungen (bei: Umzugsbeihilfe für Studenten). Englischsprachige Informationen zum Thema gibt es unter www.dresden.de/responsible (bei: Moving allowance for students).
Im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 29. März 2018 kann die Umzugsbeihilfe dann persönlich beim Studentenwerk Dresden beantragt werden. Die Ummeldung der Hauptwohnung 2017 ist dann mit nachzuweisen. Das bewilligte Geld wird ausschließlich auf ein Inlandskonto überwiesen. Barauszahlungen sind nicht möglich.
Seit Einführung der Studenten-Umzugsbeihilfe in Dresden 2001 bekamen insgesamt mehr als 69 000 Studenten die finanzielle Unterstützung ihrer neuen Heimatstadt. Die meisten Umzugsbeihilfen, nämlich 5 283, wurden 2006 bewilligt. In dem Jahr wurde auch die Zweitwohnungssteuer in Dresden eingeführt. Ebenfalls mehr als 5 000-mal wurde die Zahlung 2012 (5 071) und 2013 (5 106) ausgereicht, was mit den steigenden Studentenzahlen und der Ausweitung des Berechtigtenkreises zusammenhing. Seit 2015 sinken die Zahlen der Personen mit Umzugsbeihilfe auf einem Niveau über 4 000 (2015: 4 917, 2016: 4 408, 2017: 4 085). Die sächsische Landeshauptstadt möchte auch weiter das Anmeldeverhalten der Studenten mit der Umzugsbeihilfe stimulieren.
Die Ausgaben dafür helfen, die Einnahmen über die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz, das bis 2019 in Kraft ist, zu stabilisieren. Dabei zählt jeder Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden.
weitere Informationen:
www.dresden.de/dienstleistungen
www.dresden.de/responsible
____________________________________
Urheber: Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit