Dresden (SN) – Landwirtschaft: Ab 1. April gelten für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen neue Gebühren. Die Gebühren für Hausschlachtungen hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter www.dresden.de/fleischuntersuchung veröffentlicht.
Auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes sowie des Neunten Sächsischen Kostenverzeichnisses (9. SächsKVZ) sind für die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung Gebühren zu erheben.
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Text: Stadt Dresden