Dresden (SN) – In der Landeshauptstadt Dresden wird heute zum dritten Mal in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Damit greifen nach den Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ab Dienstag, 30. März 2021, erste Verschärfungen. Konkret sind das:
· Kontaktbeschränkungen: Es gelten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen. Zusammenkünfte sind nur von den Angehörigen eines Hausstandes und einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person, gestattet. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt.
· Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen der eigenen Unterkunft ist nur aus einem triftigen Grund erlaubt. Dazu zählen beispielsweise der Gang zur Arbeit oder Schule genauso wie Versorgungsgänge.
· Alkoholverbot: Es greift ein Alkoholverbot laut einer heute veröffentlichten, städtischen Allgemeinverfügung. Neben einem definierten Bereich in der Innenstadt gilt dieses stadtweit beispielsweise auch für Parks und Gärten, Haltestellen, Parkplätzen oder vor gastronomischen Einrichtungen.
Mit Blick auf die aktuellen Neuerungen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hebt die Landeshauptstadt Dresden die seit dem 8. März 2021 bzw. 15. März 2021 geltenden Öffnungen noch nicht auf. Dazu Oberbürgermeister Dirk Hilbert:
„Ab dem 1. April 2021 wird in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung gelten. Dem Konsens von Bund und Ländern folgend, sollen die Öffnungen voraussichtlich nicht mehr starr an Inzidenzen gebunden sein. Die aktuelle Regelung führt aber dazu, dass wir am kommenden Dienstag alles schließen müssten, um es dann laut dem vorliegenden Entwurf der neuen Verordnung, ab dem 6. April 2021 wieder unabhängig der Inzidenz öffnen zu können. Dies würde insbesondere den Handel treffen, der sehr verantwortungsbewusst „click & meet“ eingeführt hat. Eine Schließung für wenige Tage ist weder pragmatisch noch erklärbar, sondern mit übertrieben Härten und Kosten verbunden. Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschieden, die seit dem 8. März 2021 greifenden Lockerungen zunächst nicht zu widerrufen und stattdessen den Kabinettsbeschluss zur neuen Verordnung abzuwarten. Sollte uns die Möglichkeit eingeräumt werden, halten wir gegenwärtig bestehende Angebote und Geschäfte weiterhin offen. Unter der Prämisse, dass die Einrichtungen ab dem 6. April 2021 nicht nur ein Hygiene-, sondern auch ein Testkonzept umsetzen müssen, ist das in meinen Augen ein vertretbarer Schritt. Sollte die neue Corona-Schutz-Verordnungen keine entsprechende Regelung enthalten, werden wir sofort handeln.“
Wird die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in Dresden an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten die verschärften Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen automatisch sowie das Alkoholverbot per Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt am übernächsten Werktag in Folge wieder außer Kraft.
weitere Informationen: www.dresden.de/corona
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