Dresden (SN) – Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll rückwirkend zum 1. März 2018 in Kraft treten und sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter in drei Stufen um insgesamt 7,5 Prozent vor. Dresdens Beigeordneter für Finanzen, Personal und Recht Dr. Peter Lames war bei der dritten Verhandlungsrunde am 16. und 17. April in Potsdam dabei.
Sein Fazit: „Aus meiner Sicht als Personalbürgermeister überwiegen die positiven Aspekte. Die stufenweise Anhebung des Weihnachtsgeldes auf das in Westdeutschland geltende Niveau ist erfreulich und war an der Zeit. Bei der Überarbeitung der Entgelttabelle wurden Einstiegsgehälter besonders angehoben und auch teilweise die Vergütung oberer Gehaltsgruppen, so dass die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes bei der Gewinnung von Fachpersonal gestärkt wird. Dennoch bin ich als Finanzbürgermeister nicht uneingeschränkt glücklich über das Ergebnis. Handelt es sich doch um einen recht hohen Abschluss, der oberhalb vergleichbarer Tarifwerke liegt.“
Lames rechnet damit, dass der Tarifabschluss in der Dresdner Stadtverwaltung (ohne Eigenbetriebe) zu Mehrausgaben von insgesamt 40,7 Millionen Euro in den Jahren 2018 bis 2020 führt. Die Steigerung um 3,19 Prozent ab März 2018 kostet die Stadt rund 6,8 Millionen Euro zuzüglich der Einmalzahlung von insgesamt rund 890 000 Euro. Die zweite Erhöhung um 3,09 Prozent ab April 2019 kostet zusätzlich 14,3 Millionen Euro. Und für die dritte Steigerung der Löhne und Gehälter um 1,06 Prozent ab März 2020 sind weitere 18,7 Millionen Euro erforderlich. Für das Jahr 2018 geht das Ergebnis in die Bewirtschaftung des Haushaltes ein. Bei den laufenden Planungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 führt der Tarifabschluss zu einem Mehrbedarf. Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen mahnt Lames: „Der Abschluss unterstreicht die Forderung, dass vertretbare Einnahmen erzielt, Ausgaben sorgfältig überlegt, geplant und sparsam vorgenommen werden müssen.“
Der Finanz- und Personalbürgermeister weiter: „Der Bund muss seine Finanzierungszusagen, insbesondere bei der Krankenhausfinanzierung, einhalten und für eine verlässliche Grundlage der Grundsteuer sorgen, die ansonsten nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis 2019 erhoben werden darf. Der Freistaat Sachsen sollte die Erkenntnis umsetzen, dass angesichts der Aufgabenzuwächse und der hohen Investitionsanforderungen die Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise zu verbessern ist. Das gilt allgemein im Finanzausgleich, aber auch besonders im Bereich der Finanzierung von Kindertagesstätten und Schulbauinvestitionen.“ Nicht zuletzt sei es wünschenswert, so Lames, dass Beschäftigte auch außerhalb des öffentlichen Dienstes in größerem Umfang nach guten und verlässlichen Bedingungen bezahlt würden.
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Stadt Dresden