Begründet durch die zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Dresden (SN) – Für die Landeshauptstadt Dresden gilt ab Dienstag, 21. April 2020, eine Haushaltssperre. Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames begründet die Notwendigkeit dieses Schrittes mit zu erwartenden Folgen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Einbruch des Wirtschaftswachstums auch in Dresden. Es muss mit erheblichen Einnahmeausfällen im städtischen Haushalt, insbesondere bei der Gewerbesteuer, gerechnet werden. Zudem sind aufgrund der noch anhaltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens weitere deutliche Mindereinnahmen für den Haushalt absehbar. Beispiele sind die Beherbergungssteuer, aber auch die Sondernutzungs- und Parkgebühren. Gleichzeitig bleiben jedoch große Ausgabepositionen, wie für Personal, in unveränderter Höhe bestehen.
In diesem Kontext erläutert Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames: „Die Stärke unseres Landes und unserer Wirtschaft, die Leistungsfähigkeit insbesondere unseres Gesundheitswesens, unserer Arbeitsmarktinstrumente und der Haushalte von Bund und Land geben Anlass zu der Hoffnung, dass wir, ähnlich wie bei der Finanzkrise 2009, schnell wieder aus der Rezession herausfinden. Die Landeshauptstadt Dresden kann und muss die Zeit der Krise überbrücken, ohne ihre Investitionskraft zu verlieren und ohne bewährte Strukturen für den sozialen Zusammenhalt zu gefährden. Diese Brücke braucht ein Fundament, das wir nicht durch ein übergroßes Defizit im laufenden Jahr untergraben dürfen. Es ist daher völlig legitim und notwendig, dass auch eigene Anstrengungen unserer Stadt erwartet werden, um Möglichkeiten der finanziellen Gegensteuerung zu ergreifen. Alles andere wäre finanzpolitisch unverantwortlich. Wir können nicht über den Sommer hinweg unverändert weitermachen und im Herbst nach Hilfe rufen.“
Die haushaltswirtschaftliche Sperre wird über alle konsumtiven und investiven Ausgaben der Stadt verfügt. Gesetzliche und vertragliche Pflichten werden weiter erfüllt. Investitionen, die bereits begonnen oder ausgeschrieben wurden, können weitergeführt werden. Darüber hinaus erhalten die Ämter die Möglichkeit, für dringende Maßnahmen und neue Investitionen, deren Verschiebung einen erheblichen Nachteil begründen würden, eine Freigabe von Haushaltsmitteln zu beantragen. Ebenso wird externes Personal nur noch in dringenden Fällen eingestellt. So können beispielsweise die Besetzungsverfahren für die seit längerem vakanten Amtsleiterpositionen fortgeführt werden.
Die gegenwärtige wirtschaftliche Krise im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig und betrifft Bund, Länder und Kommunen in gleicher Weise, wenn auch mit unterschiedlicher Stärke. Die letzten Tage haben deutlich gemacht, dass es angesichts der zu erwartenden Ausfälle notwendig sein wird, auch für die Kommunen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zur Bewältigung der Folgen seitens des Bundes bzw. des Freistaates Sachsen zu schaffen. Dennoch bedarf es nunmehr eigener kommunaler Anstrengungen. Einerseits sind Umfang und Zeitpunkt solcher Hilfen und damit deren Wirksamkeit noch ungewiss und andererseits können solche Hilfen nicht ohne einen kommunalen Beitrag zur Bewältigung der Krise geleistet werden.
Die Haushaltssperre tritt am heutigen Tag unverzüglich in Kraft. Alle Geschäftsbereiche, Ämter und Eigenbetriebe wurden darüber informiert.
____________________________________
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll