Ennepe-Ruhr-Kreis (NRW) – (pen) „Die Pflicht, Rauchmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen, zu installieren, ist sinnvoll. Für einen vergleichsweise kleinen und kostengünstigen Aufwand können die Bewohner schließlich auf einen Retter setzen, der ihnen im Brandfall das Leben rettet.“ Rolf-Erich Rehm, Kreisbrandmeister und Sachgebietsleiter Bevölkerungsschutz der Kreisverwaltung, begrüßt die seit Jahresanfang bestehende Regelung ausdrücklich.
Nachdem Rauchmelder in Neubauten bereits seit April 2013 vorgeschrieben waren, gilt dies in Nordrhein-Westfalen jetzt flächendeckend für alle Häuser und Wohnungen. Während das Anbringen dabei in den Händen des Eigentümers liegt, sind Mieter für die Betriebsbereitschaft verantwortlich.
Frühzeitige Warnung im Ernstfall, günstig in der Anschaffung, leichte Montage, hohes Sicherheitsgefühl und kaum Wartungsaufwand – die Vorteile moderner Rauchmelder sind vielfältig. „Sie wiegen die denkbaren Nachteile wie Fehlalarme oder störende Optik allemal auf“, urteilt Rehm.
Wer das Leben seiner Familie oder seiner Mieter mit einem Rauchmelder effektiv schützen möchte, sollte beim Kauf Einiges beachten. So müssen Geräte mit dem CE-Zeichen inklusiv Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Nur dann dürfen sie in Europa überhaupt verkauft werden.
„Aussagen zur Qualität“, so Rehm, „sind mit diesem Zeichen aber nicht verbunden.“ Wer auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit Wert legt, sollte zusätzlich auf das Qualitätszeichen „Q“ achten. Rauchmelder, die dieses Zeichen aufwiesen, wurden über den Maßstab des CE-Zeichens hinaus auf Langlebigkeit geprüft und lösen weniger Falschalarme aus, sie haben eine erhöhte Stabilität und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren verfügt.
Rehm hat noch zwei weitere Tipps. „Wer auf mehreren Etagen wohnt, sollte möglichst auf vernetzbare Rauchmelder setzen.“ Klarer Vorteil: Fängt beispielsweise der Trockner im Keller Feuer, gibt das dort platzierte Gerät den Alarm an einen Rauchmelder auf Wohn- oder Schlafebene weiter. Der schrille Piepton weist die Bewohner zeitnah auf die Gefahr im Untergeschoss hin. „Um die Rauchmelder anzubringen“, so der Kreisbrandmeister, „muss auch längst nicht mehr zwingend gebohrt werden. Eine einfache Alternative sind Magnetplatten, die an Decke und Gerät geklebt werden und damit eine sekundenschnelle Montage möglich machen.“
Auch wenn es keine Kontrollen geben wird, ob alle Häuser und Wohnungen wie vorgeschrieben mit Rauchmeldern ausgestattet sind, sollte das nicht zum Leichtsinn verleiten. „Es passiert nichts, solange nichts passiert“, macht Rehm deutlich. Komme es aber zu einem Brand und damit zu einem Schadensfall, drohe Eigentümern, Vermietern und Mietern ohne Rauchmelder erheblicher Ärger mit Behörden und Versicherungen.
Für Rehm gibt es neben den Rauchmeldern noch ein weiteres Gerät, das er zum Kauf empfiehlt. „Wer eine Heizungsanlage, Gastherme, einen Ofen oder Kamin in seiner Wohnung oder seinem Haus hat, sollte auf keinen Fall auf einen Kohlenmonoxid-Melder verzichten. Auch er rettet Leben.“
Kohlenmonoxid ist unsichtbar, geruchlos und geschmacklos, also für Menschen nicht wahrnehmbar. Gleichzeitig ist es ein extrem giftiges und tödliches Gas. Bei defekten oder nicht ordentlich gewarteten Geräten wie Heizungsanlagen oder Gasthermen sowie bei nicht ordnungsgemäß funktionierenden Abluftanlagen kann Kohlenmonoxid in den Wohnraum strömen und wird schnell zur tödlichen Gefahr. Dies verhindern gute Kohlenmonoxid Melder. Sie erkennen ansteigende Kohlenmonoxidkonzentrationen sehr früh und warnen so noch vor dem Eintreten der ersten Symptome der Kohlenmonoxid-Vergiftung.
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Text: Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Pressesprecher Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Hauptstr. 92, 58332 Schwelm