Frist für Führerscheinumtausch endet im Januar 2025 – Autofahrer, die einen vor 1999 ausgestellten Führerschein besitzen, müssen bis spätestens zum 19. Januar 2025 ihren Führerschein umtauschen. Diese Frist gilt für alle Personen, die ab 1971 geboren wurden und noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins sind. Der Umtausch ist Teil der EU-weiten Initiative, alle Führerscheine in ein fälschungssicheres, einheitliches Format zu überführen. Bis 2033 sollen alle alten Führerscheine durch das neue Scheckkartenformat ersetzt werden.
Der Führerscheinumtausch betrifft in erster Linie den Verwaltungsaspekt, d. h., es ändert sich nichts an der bestehenden Fahrerlaubnis. Der Prozess soll jedoch helfen, das Risiko von Fälschungen zu verringern, da in den neuen Führerscheinen regelmäßig aktualisierte persönliche Daten enthalten sind.
Wer die Umtauschfrist nicht einhält, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Zudem könnte der alte Führerschein bei einer Verkehrskontrolle als ungültig angesehen werden, was zu weiteren Komplikationen führen kann.
Um Überlastungen der Behörden zu vermeiden, wird der Umtausch gestaffelt durchgeführt. Nach der Frist im Januar 2025 folgt der Umtausch für Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden. Für diese Führerscheine gelten ebenfalls verschiedene Fristen, abhängig vom Ausstellungsjahr (Bundesregierung) (BMDV).
Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare sind bei den örtlichen Führerscheinstellen erhältlich (hk).