Fürth – Corona-Aktuell 27.04.2021: Stadt Fürth verschärft Corona-Regelungen zur Eindämmung des Ausbruchsgeschehens

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Fürth -Fürth (BY) – Corona-Aktuell 27.04.2021: Die Stadt Fürth reagiert auf die anhaltend hohen Inzidenzzahlen und hat in einer Allgemeinverfügung vom 26. April bezogen auf die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitergehende Regelungen festgelegt.

Betroffen sind Gemeinschaftsunterkünfte, die Kita-Notbetreuung, Arbeitsstätten und städtische Ämter sowie die Schulen. „Die Verschärfungen sind notwendig angesichts der erschreckend hohen Inzidenzwerte in der Stadt“, so Oberbürgermeister Thomas Jung. Er zeigt sich trotz der prekären Lage aber zuversichtlich, dass die Maßnahmen im Einklang mit der steten Erweiterung von Schnellteststationen und einem steigenden Impfvolumen eine Trendwende bei den Infektionszahlen und somit eine Eindämmung der Virusausbreitung herbeiführen.

Testungen in Gemeinschaftsunterkünften

In Gemeinschaftsunterkünften werden Beschäftigte sowie dort untergebrachte Personen an mindestens zwei Tagen pro Woche mittels PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest auf das Virus getestet. Verweigern Mitarbeitende die Testung, so dürfen sie ihren Dienst nicht antreten. Für die Bewohnenden ist der Test verpflichtend. Die Testungen werden durch die jeweiligen Einrichtungen organisiert.

Betroffen sind dabei Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Ausreisepflichtige, Flüchtlinge, Spätaussiedler oder Obdachlose sowie Senioren- und Pflegheime.

Erweiterte Maskenpflicht in Arbeitsstätten / in Amtsgebäuden

Kann am Arbeitsplatz der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit gleichwertigem Standard. Das Tragen der Maske ist auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen (etwa Fahrstühle, Flure, Kantinen, Ein- und Ausgänge) der Arbeitsstätte verpflichtend – ebenso in Mehrpersonenbüros ab einer Belegung von zwei Beschäftigten. Hier wird das Tragen der FFP2-Maske empfohlen, mindestens aber soll ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden – auch wenn etwaige Schutzwände vorhanden sind.

Darüber hinaus greift über das Hausrecht der Stadt die generelle FFP2-Maskenpflicht auch für Besucherinnen und Besucher der städtischen Ämter und Dienststellen.

Eingeschränkte Notbetreuung in Kitas

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie organisierte Spielgruppen bleiben weiter geschlossen, um das Ausbruchsgeschehen in den Einrichtungen einzudämmen und die Ansteckungswege zu unterbrechen. Die bislang generell zugelassene Notbetreuung wird eingeschränkt und kann nur noch von Erziehungsberechtigten, die in systemrelevanten Bereichen tätig sind, in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen Einrichtungen in der Gesundheitsversorgung, Pflegeeinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe, im Bereich öffentlicher Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr, Rettungsdienst, ÖPNV, Lebensmittelversorgung und Tätigkeiten zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen wie Telekommunikationsdienste, Energie-, Wasser- und Entsorgungsdienste. Ein Betreuungsangebot sollen auch Kinder mit Behinderung erhalten oder die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Zudem steht die Notbetreuung auch Kindern offen, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet wurde.
Notbetreuung entfällt, wenn die Kinderbetreuung durch einen anderen Erziehungsberechtigten möglich ist oder im häuslichen Umfeld sichergestellt werden kann.
Eine Berechtigung zur Notbetreuung besteht aber auch, wenn nur ein Elternteil im Bereich der Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig ist.

Schulen

In den Schulen findet weiter Distanzunterricht statt. Ausgenommen sind die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, die 11. Klassen in Gymnasien und Fachoberschulen sowie Abschlussklassen.
Die Allgemeinverfügung wird am Donnerstag, 29. April 2021 wirksam. Sollten aus zwingend organisatorischen Gründen die Regelungen für die Notbetreuung in Kitas und die Testpflicht in Gemeinschaftsunterkünften bis dahin nicht umgesetzt werden können, besteht eine Übergangsregelung bis Sonntag, 2. Mai.

***
Stadt Fürth