Gesundheitsmagazin – Für Pflegebedürftige und deren Angehörige wird sich bald einiges ändern: Zum Jahreswechsel greift die bislang größte Pflegereform. Um die vielen Fragen zu beantworten, geht die DAK-Gesundheit aktiv auf ihre Versicherten zu: Pflegebedürftige bekommen in den nächsten Tagen Post mit den wichtigsten Informationen.
Das System der Pflegestufen wird zum Jahreswechsel reformiert: statt drei Stufen gibt es dann fünf Pflegegrade. DAK-Versicherte, die eine Pflegestufe haben, bekommen bis spätestens Mitte Dezember einen Brief mit ihrem neuen Pflegegrad. Ein neuer Antrag ist nicht nötig, Pflegebedürftige werden automatisch in das neue System übergeleitet.
Niemand wird schlechter gestellt
Der Vorteil des neuen Systems: Eine feinere Abstufung kann den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht werden. Wer bereits eine Pflegestufe hat, wird automatisch einen Grad höher eingestuft. Menschen mit Demenz rücken zwei Grade höher. „Niemand muss sich Sorgen machen, künftig weniger Pflegeleistungen zu bekommen als bisher“, sagt Jürgen Wilhelm, Leiter bei der DAK-Gesundheit in Koblenz. „Im Gegenteil: Viele Pflegebedürftige werden mit dem neuen System besser gestellt sein.“
Pflegebedürftigkeit neu definiert
Die Pflegegrade hängen mit einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit zusammen. Ab 2017 spielen auch geistige Einschränkungen wie Demenz eine Rolle, wenn die Pflegebedürftigkeit von Menschen bewertet wird. „Das ist ein wichtiger Schritt“, sagt Wilhelm. „Bisher werden demenzielle Erkrankungen nicht berücksichtigt, obwohl sie sehr großen Einfluss auf die Selbstständigkeit haben. Diesen Fehler hat der Gesetzgeber nun korrigiert.“
Neben diesen großen Veränderungen gibt es neue Regelungen für zahlreiche Pflegeleistungen. Darüber informiert die DAK-Gesundheit mit einer Broschüre, die den Briefen an die Versicherten beiliegt. Alle wichtigen Informationen zur Pflegereform gibt es auch auf der DAK-Webseite unter www.dak.de/pflegereform.
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Text: DAK-Gesundheit Postzentrum, 22779 Hamburg