Görlitz – Nach heimtückischen Mord an Kindern: Revision in Mordprozess verworfen

Urteil wegen Mordes rechtskräftig – Revision verworfen

suedwest-news-aktuell-deutschland-goerlitzGörlitz (SN) – Mord an Kindern: Am 22. März 2016 hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Görlitz einen 47 Jahre alten kosovarischen Staatsangehörigen wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Somit ist entschieden, dass der Verurteilte am 27. August 2015 seine fünf und vier Jahre alten Kinder auf der Bundesstraße 6 zwischen Rossendorf und Fischbach heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet hat, indem er absichtlich mit einem Pkw BMW, in welchem sich die Kinder befanden, mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von ca. 130 km/h gegen zwei Bäume fuhr.

Als Motiv wurde festgestellt, dass die Ehefrau des Verurteilten ihn mit den Kindern verlassen wollte. Daher beabsichtigte er, sich an ihr zu rächen, damit sie ewig leide.

Die Revision des Verurteilten gegen das Urteil wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2016 verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

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Text: POLIZEIDIREKTION GÖRLITZ
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