Hamburg – Bezahlbarer Wohnraum: Hamburg macht sich im Bundesrat für Mieterinnen und Mieter stark

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Der Bundesrat hat sich am Freitag mit zwei wichtigen Vorhaben zum Schutz von Mieterinnen und Mietern befasst: die Verbesserung der Mietpreisbremse und die Bekämpfung von Mietwucher. Senatorin Dr. Stapelfeldt und Senator Dr. Steffen setzen sich für einen effektiveren Schutz von Mieterinnen und Mietern ein.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse. Daneben sollen Mieterinnen und Mieter künftig die gesamte seit Vertragsbeginn zu viel bezahlte Miete zurückverlangen können, wenn sie innerhalb der ersten 30 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses den Verstoß rügen.

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen erklärt dazu: „Mit der heutigen Beschlussfassung des Bundesrates über die Verlängerung der Mietpreisbremse sowie eine Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe wird ein wichtiges Signal an die Mieterschutzinteressen gesendet. Den Ländern ist es wichtig, dass die Mietpreisbremse als Instrument erhalten bleibt, um dem signifikanten Mietpreisanstieg in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten entgegenwirken zu können. Sie ergänzt den Neubau mit dem Ziel, die Bezahlbarkeit des Wohnraums in dynamischen Wohnungsmärkten zu gewährleisten.“

Im Kampf gegen Mietwucher unterstützt Hamburg einen Vorstoß, nach dem eine Miete bereits dann als Wuchermiete gilt, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Als Folge können die Mieterinnen und Mieter die überzahlte Miete einfacher zurückerhalten. Gegen die jeweiligen Vermieterinnen und Vermieter könnte ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Gerade in Ballungsgebieten wie Hamburg können sich viele Menschen die Mieten kaum mehr leisten. Wir brauchen endlich einen robusten Schutz davor, dass die Situation auf dem angespannten Wohnungsmarkt missbraucht wird, um Wuchermieten zu verlangen. § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, der eben diesen Schutz bieten soll, ist in der Praxis weitestgehend wirkungslos. Wir müssen diese Norm deshalb zügig von einem zahnlosen Tiger zu einem wirkungsvollen Instrument gegen Mietwucher machen. Daneben brauchen wir aber auch ein größeres Gesamtpakt echter mieterfreundlicher Politik. Die Vorschläge Hamburgs hierzu liegen auf dem Tisch.“

Hintergrund

Im September hat Hamburg im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vorgestellt. Er beinhaltet neben der Verlängerung der Mietpreisbremse die Senkung der Kappungsgrenze und eine Anpassung zur Regelung der Schonfristzahlung. Zudem sollte der Rückzahlungsanspruch wegen zu viel gezahlter Miete nicht mehr von einer vorherigen Rüge des Mieters abhängen. Da sich für diese weitergehenden Vorschläge Hamburgs trotz überwiegend positiver Voten in den Fachausschüssen noch keine Mehrheit im Bundesrat fand, wurde die Drucksache vorläufig von der Tagesordnung abgesetzt. Auch in den aktuellen Beratungen hat sich Hamburg für eine Streichung der Rügepflicht eingesetzt.

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Justizbehörde Stadt Hamburg
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