Hamburg – Corona-Aktuell 06.01.2021: Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Corona-Pandemie bittet der Hamburger Senat die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zuhause zu ermöglichen – wo immer dies möglich ist. Dadurch können Kontakte und damit Infektionsrisiken in Büros, aber auch auf dem Weg dorthin reduziert werden.
Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: „Alle Kontaktreduzierungen im Privaten können nicht zum Erfolg führen, wenn nicht auch im Beruflichen physische Kontakte zurückgefahren werden. Deshalb richten wir noch mal den Appell an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, physische Kontakte auch im Job auf ein Minimum zu reduzieren. Lassen Sie die Beschäftigten aus dem Homeoffice heraus arbeiten und bringen Sie ihnen auch das dafür notwendige Vertrauen entgegen. Homeoffice ist in dieser zugespitzten Phase der Pandemie ein zentraler Baustein, um die Ansteckungsraten nach unten zu bringen. Es ist nicht in jedem Bereich möglich, aber wo immer es geht, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zuhause arbeiten können.“
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann sagt: „Jedes Unternehmen sollte sich jetzt fragen, was sein Beitrag sein kann, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Wenn mehr Menschen, dort wo es möglich ist, im Homeoffice arbeiten, wären deutlich weniger jeden Tag in der Stadt unterwegs oder würden im Büro aufeinandertreffen. Die Ansteckungsgefahr wäre deutlich verringert. Letztendlich kann die Wirtschaft nur dann wieder in allen Bereichen hochlaufen, wenn wir die Krankheit eindämmen können.“
Auch im Homeoffice gelten Arbeitsschutzmaßnahmen. Je länger und je regelmäßiger im Homeoffice gearbeitet wird, desto wichtiger ist zum Beispiel ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz. Geräte sollten so stehen, dass sich Fenster oder Lichtquellen möglichst nicht darin spiegeln. Eine geänderte Sitzhaltung und Bewegungspausen helfen, Verspannungen zu verhindern. Sehr wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die regelmäßige Kommunikation mit den Beschäftigten und die Einhaltung der Regelungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten sowie Höchstarbeitszeiten. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen darauf hinweisen, dass getroffene Betriebsvereinbarungen auch im Homeoffice gelten – in Form einer Unterweisung.
Über Regeln und Fragen in Bezug auf Homeoffice und mobiles Arbeiten informiert die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz im Internet: https://www.hamburg.de/homeoffice/
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Stadt Hamburg
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz