Maßnahme soll Infektionsschutz weiter erhöhen.
Hamburg – Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben heute die für das Wochenende geltenden Allgemeinverfügungen zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten verlängert. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke unter anderem durch Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist demnach am Freitag, den 14. und Sonnabend, den 15. August 2020 jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags untersagt. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank alkoholischer Getränke im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle.
Trotz der gegenwärtigen Wetterprognose für das Wochenende (Unwettergefahr) ist zu erwarten, dass an diesem Wochenende viele Menschen stark frequentierte Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel (u.a. Schanzenviertel, Kiez und Ottensen) besuchen werden. Damit steigt potentiell das Risiko größerer Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Erfahrungsgemäß sinken zudem in den Abendstunden mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Ziel der Allgemeinverfügungen ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachtet werden. Die beschlossenen Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden laufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft.
Die Allgemeinverfügungen sowie Karten der hiervon betroffenen Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel können unter https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen abgerufen werden.
Hintergrund:
Am vergangenen Wochenende haben Polizei und Bezirksämter Kontrollen in den betroffenen Gebieten durchgeführt. Die Behörden bewerten die Maßnahmen insgesamt als positiv und wirkungsvoll. Laut Polizei waren im Vergleich zu den vorangegangenen Wochenenden weniger Personen in den betroffenen Vergnügungsvierteln unterwegs. Die Umsetzung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke wurde von den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Altona kontrolliert. Die Verfügungen wurden im gesamten Kontrollgebiet eingehalten, es gab keine Verstöße. Bei acht von 43 kontrollierten Betrieben gab es hingegen Überschreitungen bei der Fläche der genehmigten Außengastronomie.
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Stadt Hamburg
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