Hamburg – Deutlicher Trend zur Briefwahl – bereits vier Tage vor der Wahl liegen die Antragszahlen um 40 Prozent über der Gesamtzahl 2014. Die Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung werden sich aber erst am Wahltag zeigen.
Der Trend zur Briefwahl hält an. Bereits bei der Bundestagswahl 2017 war ein deutlicher Anstieg von rund einem Drittel der Antragszahlen zu verzeichnen. Dieser Anstieg wird bei der Europa- und Bezirksversammlungswahl am 26. Mai 2019 noch einmal übertroffen: Bereits am vierten Tag vor der Wahl liegen die Antragszahlen mit rund 293.000 um rund 90.000 über der Wahl im Jahr 2014 – ein Anstieg von 40 Prozent. In welchem Maße der Anstieg auf eine Verlagerung von der Urnen- zur Briefwahl oder ein gestiegenes Interesse an den Wahlen zurückzuführen ist, wird sich aber erst am Wahltag zeigen.
Landeswahlleiter Oliver Rudolf: „Ich würde mich freuen, wenn sich das Interesse an der Briefwahl auch am Sonntag in den Wahllokalen widerspiegelt und die Hamburgerinnen und Hamburger passend zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes die Demokratie durch eine hohe Wahlbeteiligung stärken.“
Wer jetzt noch per Brief wählen möchte, muss sich aber beeilen. Der Antrag kann nur noch bis Freitag, 18 Uhr gestellt werden – am besten direkt in der zuständigen bezirklichen Wahldienststelle und dort auch gleich wählen. Denn die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens am Wahlsonntag (26. Mai) um 18 Uhr bei der Bezirkswahlleitung eingegangen sein. Rote Wahlbriefe sollten also möglichst direkt im Bezirksamt abgeben oder in den Briefkasten vom Bezirksamt eingeworfen werden.
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, kann auch noch am Sonnabend bis 12 Uhr in seiner Wahldienststelle einen Ersatzwahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Wichtig ist: Wer Briefwahlunterlagen angefordert hat, kann am Wahltag nicht mit seiner Wahlbenachrichtigung im Wahllokal wählen, denn die Ausgabe von Briefwahlunterlagen wird im Wahlberechtigtenverzeichnis vermerkt.
Bei plötzlicher Erkrankung kann Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Mit dem Briefwahlantrag, der der Wahlbenachrichtigung beigefügt ist, kann auch eine Person zur Abholung der Wahlunterlagen bevollmächtigt werden: Briefwahlantrag unterschreiben, Bescheinigung über Krankenhausaufenthalt bzw. ärztliches Attest beifügen oder die plötzliche Erkrankung auf andere Weise glaubhaft machen und in der jeweiligen Wahldienststelle Briefwahlunterlagen abholen lassen.
Wahl-Hotline
Fragen zur Wahl werden selbstverständlich auch am Wahlwochenende beantwortet. Der Telefonische Hamburg-Service ist an beiden Tagen von 8 Uhr bis 18 Uhr unter der Telefonnummern 115 zu erreichen.
Stimmzettelschablone
Eine wiederkehrende Frage an die Wahl-Hotline: Warum hat der Stimmzettel ein Loch?
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (www.bsvh.org) stellt Stimmzettelschablonen und eine Audio-CD mit Informationen zu den Stimmzetteln zur Verfügung. Damit die Stimmzettel richtig mit der Vorderseite in die jeweilige Schablone eingelegt werden können, haben alle Stimmzettel eine fühlbare Markierung: Der amtliche Stimmzettel zur Europawahl hat oben rechts und der Wahlkreislisten-Stimmzettel hat unten rechts ein Loch, der Bezirkslisten-Stimmzettel hat unten links auf dem Deckblatt eine perforierte Linie. Diese Markierungen sind bei Stimmzettel-Sorten gleich, sodass keine Rückschlüsse auf eine wählende Person möglich sind. Die Stimmzettelschablonen ermöglichen Blinden oder Sehbehinderten, ohne fremde Hilfe zu wählen.
„Dass Menschen mit Seheinschränkung unabhängig und geheim wählen können, ist die Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft“, erklärt Heiko Kunert, Geschäftsführer beim BSVH. „Nur so können sie wie jeder andere Bürger und jede andere Bürgerin ihre politischen Interessen eigenständig vertreten.“
Ergebnisermittlung
Am Wahlabend zählen die Wahlvorstände die Stimmzettel der Europawahl aus. Die Auszählung ist öffentlich, jede Person kann zusehen. Im Internet können alle Interessierten den Eingang der Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken mitverfolgen (www.europawahl-hh.de). Liegen die Ergebnisse aus den Wahlbezirken vor, wird das vorläufige Ergebnis der Europawahl bekannt gegeben – allerdings nicht vor 23 Uhr, denn bis dahin sind die Wahllokale in Italien noch für die Stimmabgabe geöffnet.
Nach dem vorläufigen Ergebnis beginnt die Nachprüfung durch die Wahlleitungen in den Bezirken. Alle Niederschriften der Wahlvorstände werden überprüft. Das Ergebnis der Nachprüfung wird dem Kreiswahlausschuss vorgelegt, der am 5. Juni das endgültige Ergebnis im jeweiligen Bezirk feststellt. Anschließend stellt der Landeswahlausschuss am 7. Juni das endgültige Ergebnis für Hamburg fest.
Am Montag (27. Mai) zählen die Wahlvorstände ab 8 Uhr die Stimmzettel zur Bezirksversammlungswahl aus. Die Auszählung ist öffentlich, jede Person kann zusehen. Die Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken werden für alle Interessierten zugänglich in das Internet eingestellt (www.wahlen-hamburg.de). Ist ein Bezirk komplett ausgezählt, gibt die Bezirkswahlleitung das vorläufige Ergebnis bekannt. Das vorläufige Ergebnis wird auch unter www.statistiknord.de/wahlen2019 abrufbar sein.
Nach der Auszählung erfolgt wie bei der Europawahl die Nachprüfung der Ergebnisse durch die Bezirkswahlleitung. Das Ergebnis der Nachprüfung wird dem jeweiligen Bezirkswahlausschuss vorgelegt, der am 11. Juni das amtliche Endergebnis für den Bezirk feststellt. Erst dann steht endgültig fest, welche Parteien mit welchen Personen in die Bezirksversammlungen einziehen.
***
Behörde für Inneres und Sport, Stadt Hamburg