Externes Gutachten bewertet Gesetz positiv, sieht aber noch Gestaltungsspielraum bei der Verständlichkeit des Gesetzestextes
Hamburg – Seit fünf Jahren ist das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) bereits in Kraft. Durch dieses Gesetz haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, Anträge auf Information an die Verwaltung zu stellen. Das HmbTG verpflichtet die Verwaltung zudem, eine Vielzahl von Dokumenten und Daten kostenfrei online zur Verfügung zu stellen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger danach gefragt haben. Diese Informationen sind im Transparenzportal (http://transparenz.hamburg.de/) abrufbar. Das HmbTG und das angegliederte Portal waren nun Gegenstand einer umfassenden Evaluierung.
Justizsenator Dr. Till Steffen erklärt: „Wir haben mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz bundesweit gezeigt, dass sich Verwaltung und Politik den Bürgerinnen und Bürgern öffnen können, ohne unverhältnismäßige Mehrarbeit oder Datenmissbrauch hervorzurufen. Das Gutachten zeigt, dass wir uns mit diesem Gesetz auf einen guten Weg gemacht haben. Es stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Verwaltung und ermöglicht ihre Teilhabe an Entscheidungen.
Dennoch gibt es noch Luft nach oben. Die Gutachter haben herausgearbeitet, dass wir an der Verständlichkeit des Gesetzestextes noch arbeiten können. Wir werden uns die Ergebnisse nun genau anschauen und prüfen, inwiefern das Hamburgische Transparenzgesetz noch benutzerfreundlicher und offener gestaltet und ausgearbeitet werden kann.“
Die Justizbehörde hatte das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (Prof. Dr. Dr. h.c. Jan Ziekow, Speyer) mit der Überprüfung des HmbTG beauftragt. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sind am Ende der Seite unter „Downloads“ sowie im Laufe des Tages im Transparenzportal abrufbar.
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Urheber: Marion A. Klabunde
Justizbehörde – Hamburg