Hamburg – Informationen zum aktuellen Stand Coronavirus / COVID-19 am 10.03.2020 in Hamburg: Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – In der Nacht zum heutigen Dienstag (10. März) wurden in Hamburg 13 weitere Fälle von Erkrankungen mit dem Coronavirus bestätigt.

Damit steigt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf 35 an. Die zuständigen Gesundheitsämter haben alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die betroffenen Personen befinden sich mit grippeähnlichen Symptomen in häuslicher Isolation. Alle Kontaktpersonen werden ermittelt und informiert und sofern es sich um Kontaktpersonen mit hohem Ansteckungsrisiko der Kategorie I handelt, getestet und isoliert. Die Fälle gruppieren sich überwiegend um fünf verschieden Cluster, die in Verbindung mit Reisen nach Italien, in einem Fall auch nach Heinsberg stehen.

Zur aktuellen Situation in Hamburg sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks:
„Wir verzeichnen im Moment eine tägliche Zunahme von Erkrankungen. Dank des umsichtigen und engagierten Handelns der Ämter werden schnell die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Um die Bevölkerung insbesondere nach Ende der Ferien über diese Einzelmaßnahmen hinaus zu schützen, haben wir Regelungen für den Besuch von Kitas und Schulen, Empfehlungen für Reiserückkehrer und Pflegeheime sowie Maßstäbe für Veranstaltungen beschlossen. Die Vorgaben entsprechen der derzeitigen Lage und können jederzeit an das sehr dynamische Geschehen angepasst werden.“

Gesundheitsbehörde legt Empfehlungen für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Risikogebieten fest – Allgemeinverfügung für den Schul- und Kita-Bereich Schülerinnen und Schüler inkl. Ganztag/GBS sowie in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreute Kinder, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, nehmen – unabhängig von Symptomen – nicht am Schulbetrieb teil bzw. besuchen keine Kita, vermeiden unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause (die 14 Tage sind ab dem Zeitpunkt des Verlassens des Risikogebietes zu zählen). Grundlage ist hierfür eine Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde.

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen. Dies kann derzeit ein sinnvolles Instrument für Reiserückkehrer sein, um das Risiko einer möglichen Krankheits-Übertragung innerhalb ihres Betriebes/Unternehmen zu verringern. Arbeitgebern wird deshalb empfohlen, solche Möglichkeiten in ihrem Unternehmen zu prüfen und ggf. zu nutzen.

Bei Reisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, die in einem sensiblen Versorgungs- oder Infrastrukturbereich tätig sind (z. B. Gesundheitswesen, Pflege, Erziehungswesen, staatliche Dienste zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie Betriebe zur Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Daseinsvorsorge), kann im Rahmen der Risikoabwägung zwischen der Ansteckungsgefahr und der notwendigen Tätigkeitsaufnahme eine Verkürzung der Karenzzeit nach negativer Testung erfolgen.

Durchführung von Großveranstaltungen in Hamburg

Aufgrund der derzeitigen Lage in Hamburg und in Norddeutschland empfiehlt die Gesundheitsbehörde eine einzelfallbezogene, risikoorientierte Entscheidung zur Durchführung von Veranstaltungen. Dabei sind Teilnehmerzahlen nur eines von mehreren Kriterien. Weitere Faktoren sind der Ort (z.B. schlechte Belüftung) und die Art der Veranstaltung (enge Kontakte der Teilnehmer, keine Registrierung). Veranstaltungen sind abzusagen, wenn zu erwarten ist, dass eine hohe Anzahl an Personen diese besuchen oder teilnehmen, welche sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben. Die Veranstalter haben die Besucher oder Teilnehmenden der Veranstaltungen vor dem Beginn der Versammlung durch Aushänge und Durchsagen aktiv darauf hinweisen, dass diese von einem Besuch der Veranstaltung absehen, wenn sie aktuell erkältungsähnliche Symptome aufweisen oder zu der Personengruppe gehören, die sich in den letzten 14 Tagen in vom RKI-definierten Risikogebieten aufgehalten haben. Zusätzlich werden die Gesundheitsämter bei einer Risikoeinschätzung Auflagen für die Durchführung erteilen. Es wird daher den Veranstaltern empfohlen, sich im Vorfeld rechtzeitig mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. Zuständig sind die Gesundheitsämter der Bezirke, die den Veranstaltern zur Risikoeinschätzung beratend zur Seite stehen.

Bei Durchführung der Veranstaltung empfehlen wir den Veranstaltern grundsätzlich folgende Maßnahmen, um das Risiko einer Übertragung zu minimieren – diese können durch Auflagen auch durchgesetzt werden, wenn nötig:

· Aushang der Infobögen der BZgA zur Hygienischen Händewaschung allen Handwaschplätzen (www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html und www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien)

· Durchgehende Sicherstellung der Nachbefüllung von Seifenspendern und Einmalhandtüchern an allen Handwaschplätzen

· Ggfs. Bereitstellung von Händedesinfektionsmittelspendern an zentralen Punkten sowie an Handwaschplätzen (u. a. unter strikter Beachtung von Brandschutz- und Fluchtwegauflagen)

· Durchgehende Sicherstellung und Intensivierung der Flächen- und Raumreinigung (insb. alle Handkontaktpunkte wie Türklinken)

· Durchgehende Sicherstellung der maschinellen Aufbereitung von Mehrweggeschirr (insb. Trinkbehältern), ansonsten wird Einweggeschirr empfohlen

· Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes

Schutzmaßnahmen in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen

Um besonders gefährdete Risikogruppen, wie alte und kranke Menschen zu schützen, gibt die Gesundheitsbehörde Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege, Eingliederungshilfe sowie den Kliniken konkrete Handlungsempfehlungen. Menschen mit erkältungsähnlichen Symptomen oder Rückkehrer aus Risikogebieten sollten Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen nicht betreten. Im Zweifel sollten Angehörige gebeten werden, Besuche zu verschieben. Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftige und Besucher von Wohneinrichtungen werden angehalten, Maßnahmen der Standardhygiene zu intensivieren.

Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks: „Alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen haben ein höheres Risiko, dass eine Covid-19-Erkrankung einen schweren Verlauf nimmt. Sie sollten besonders vorsichtig sein und im Zweifel Veranstaltungen meiden.“

Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu Italien

Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für Italien verschärft. Es rät von nicht erforderlichen Reisen auch in die Region Südtirol ab.

Gesundheitsempfehlungen bei Auslandsreisen werden vom Auswärtigen Amt gegeben. Aktuelle Informationen zu der Sicherheitssituation in einzelnen betroffenen Ländern sind auf den Länderseiten des Auswärtigen Amtes einzusehen: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten und genügend Abstand zu erkrankten Personen zu halten. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Internetseite der Gesundheitsbehörde mit Informationen über das Coronavirus

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat eine übersichtliche Internetseite mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema Coronavirus in Hamburg eingerichtet. Sie ist ab sofort unter www.hamburg.de/coronavirus abrufbar. Neben aktuellen Informationen zu bestätigten Fällen in Hamburg, Hygienetipps, Antworten auf häufig gestellte Fragen und Reiseempfehlungen gibt die Seite auch einen Überblick über Verhaltensmaßnahmen und Meldewege sowie Ansprechpartner, Kontaktadressen und externe Links.

Hotline zum Corona-Virus 040 428 284 000

Zusätzlich zu der bekannten Rufnummer 116117 wurde von der Stadt aufgrund der veränderten Situation bereits vergangene Woche eine zusätzliche Hotline unter 040 428 284 000 eingerichtet, diese ist nunmehr 24 Stunden an 7 Tagen erreichbar.

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Stadt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz