Hamburg – Neu: Online-Anhörung im Bußgeldverfahren bei Verstößen im Straßenverkehr

Die Bußgeldstelle Hamburg bietet seit Juli 2018 einen digitalen Zugang zu Ordnungswidrigkeitenverfahren an.

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Aktuell -Hamburg – Der neue Online-Service heißt „Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr“ und ist über die Internetseite www.oa.hamburg.de zu erreichen. Neben der Betrachtung vorliegender Beweisfotos haben Verkehrsteilnehmer nun die Möglichkeit, sich bei Bedarf online zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu äußern.

Und so funktioniert es: Verwarnungsgeldangebote sowie Anhörungsschreiben in Bußgeldangelegenheiten werden weiterhin per Brief zugestellt. Mit den darin aufgeführten individuellen Zugangsdaten können sich die Adressaten im neu eingerichteten Online-Portal anmelden und sich nochmals den Tatvorwurf oder die vorliegenden Beweisfotos ansehen. In einem weiteren Schritt können die Angaben zur Person geprüft und gegebenenfalls korrigiert oder ergänzt werden. Danach besteht die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern und in diesem Zusammenhang eigene Dokumente oder Fotos hochzuladen. Die Angaben werden dabei sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Nach Darstellung einer Zusammenfassung kann der Versand der Stellungnahme bestätigt und eine Kopie hiervon heruntergeladen werden. Die Antwort wird in der Bußgeldstelle unmittelbar dem Verfahren zugeordnet. So entfallen unter anderem Postlaufzeiten und Portokosten.

Der Online-Service ist neben dem PC oder Notebook auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphone und Tablet abrufbar. Der elektronische Zugang ist auf das jeweilige Verfahren und auf die vorgangsspezifischen Fristen begrenzt. Im Zeitraum 10. Juli bis 10. August 2018 erfolgte bereits in 5.217 Fällen ein Datenabruf. Es ist davon auszugehen, dass sich das Nutzungsverhalten nach der Einführungsphase weiter steigern wird.

Da es sich um ein zusätzliches Angebot der Bußgeldstelle handelt, besteht weiterhin die Möglichkeit, Anhörungen auch auf dem Postweg zu übersenden.

Weitere Informationen zum Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Straßenverkehr werden auf der Internetseite der Bußgeldstelle Hamburg bereitgestellt: http://www.hamburg.de/bussgeldstelle/

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Einwohner-Zentralamt – Stadt Hamburg
Matthias Krumm | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit