Umfrage ergibt überwiegend positive Resonanz.
Hamburg – Ab dem 17.06.2019 treten fünf neue Bewohnerparkzonen am Flughafen in Kraft, in denen eine Parkscheibenregelung eingeführt wird. Die Änderungen gelten analog für die seit 1991 bestehende Zone N100 „Flughafen“.
Zum 17.06.2019 wird die bestehende Bewohnerparkzone N100 „Flughafen“ um fünf weitere Bewohnerparkzonen (N101-105) ergänzt. Für alle Fahrzeuge gilt dann in diesen Bereichen die Parkscheibenpflicht mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Parkscheibe muss täglich zwischen 09:00 und 20:00 Uhr ausgelegt werden. Bewohner mit Parkausweis sind von der Parkscheibenpflicht und der Höchstparkdauer ausgenommen. Außerhalb dieser Zeiten stehen die öffentlichen Parkmöglichkeiten allen Nutzern zur Verfügung.
Hamburgs Innensenator Andy Grote: „Durch die Erweiterung des Bewohnerparkgebietes wollen wir die Anwohner gezielt von Flughafen-Fremdparkern entlasten. Wir hoffen, dass sich damit auch der Parksuchverkehr in den Wohngebieten rund um den Airport reduziert und die Anwohner künftig wieder schnell einen Parkplatz vor der eigenen Haustür finden.“
Hintergrund der Maßnahme ist eine 2018 vom Landesbetrieb Verkehr durchgeführte Parkraumuntersuchung. Dabei wurde festgestellt, dass in den Wohngebieten östlich des Flughafens ein vergleichsweise hoher Parkdruck herrscht. Insbesondere parken dort viele Auswärtige, die ihr Fahrzeug für mehr als 32 Stunden im Gebiet abstellen. Es handelt sich dabei in vielen Fällen um Flugreisende.
Im März 2019 wurde ergänzend zur Parkraumuntersuchung eine erweiterte Bürgerinformation durchgeführt. Daran angeschlossen war eine Umfrage, an der sich knapp 1.200 Personen beteiligt haben. Die Auswertung der Umfrage ergab ein überwiegend positives Bild: 75 Prozent der Teilnehmer bewerteten die geplante Ausweitung des Bewohnerparkgebietes mit gut bis sehr gut.
Zusätzlich sollte die aktuelle Parksituation bewertet werden. Diese wurde als schwierig eingestuft, insbesondere abends und generell während der Schulferienzeiten.
Bewohner können frühestens ab dem 25.05.2019 Bewohnerparkausweise beim Landesbetrieb Verkehr (Standorte Mitte und Nord) für 30 Euro oder online für 25 Euro im Jahr beantragen. Inhaber eines derzeit gültigen Parkausweises müssen keinen neuen Ausweis beantragen – dieser bleibt bis zum jeweiligen Ablaufdatum in seinem bisherigen Umfang gültig.
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Behörde für Inneres und Sport – Stadt Hamburg