Hamburg – Richtigstellung zum Bebauungsplan HafenCity 15

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Zum aktuellen Stand des Gerichtsverfahrens zum Bebauungsplan HafenCity 15 erklärt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen:

Bisher hat das Oberverwaltungsgericht keine Entscheidung getroffen – weder über den Bebauungsplan noch über den Eilantrag zum Widerspruch gegen die Baugenehmigungen. Das Gericht hat auch keinen Baustopp angeordnet. Andere Meldungen sind falsch.

In den Erörterungen hat das Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg einzelne Punkte benannt, in denen eine Nachbesserung erforderlich sein könnte.

Die Stadt hat gegenüber dem Gericht erklärt, mögliche Mängel des Bebauungsplanverfahrens in einem „ergänzenden Verfahren“ zum Bebauungsplanverfahren, welches das Baugesetzbuch in solchen Fällen ermöglicht (§ 214 Abs. 4 BauGB), beheben zu wollen. Dabei wird die Stadt auch die übrigen von den Klägern geltend gemachten Punkte erneut prüfen.

Wir gehen davon aus, die vom Oberverwaltungsgericht genannten Mängel abschließend beseitigen zu können.

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Stadt Hamburg
Pressestelle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen