Hamburg – Senat bringt Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter auf den Weg

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Aktuell -Hamburg – Durch die Aufnahme einer ausdrücklichen Fortbildungspflicht in das Hamburgische Richtergesetz soll Rechtsklarheit geschaffen werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Senat heute in die Verbändebeteiligung gegeben.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt zu dem Gesetzesentwurf: „Schon jetzt nehmen Hamburgs Richterinnen und Richter unsere Fortbildungsangebote an. Die Seminare sind stets gut besucht, womit die hohe Eigeninitiative verdeutlicht wird. Mit der Einführung von verbindlichen Regeln zu Fortbildungen im Richterberuf nehmen wir eine Forderung der Enquete-Kommission Kinderschutz auf. Wir wollen damit unsere Richterinnen und Richter für die steigenden Anforderungen in der Justiz rüsten und die Qualität der Rechtsprechung langfristig sichern. Mit dem Gesetz verpflichtet sich die Justizbehörde als Dienstherrin gleichzeitig selbst, das Fortbildungsprogramm nach den Bedarfen der Richterinnen und Richter weiterzuentwickeln und in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.“

Eine klar geregelte Fortbildungspflicht gab es für die Richterinnen und Richter in Hamburg bisher nicht. Eine gesetzliche Verpflichtung war im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit stets streitig. Es ist selbstverständlich, dass Richterinnen und Richter wegen sich wandelnder Rechtsprechung oder Gesetzesänderungen ein fachliches Fortbildungsangebot wahrnehmen können müssen. Darüber hinaus bieten Fortbildungsveranstaltungen ein Forum zum fachlichen Austausch, zur Vernetzung und Reflektion. Aus diesem Grund wurde das Fortbildungsangebot für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den letzten Jahren stetig auf aktuell rund 1 300 Plätze ausgebaut.

Nun soll eine auf die Besonderheiten des Richterberufs zugeschnittene Regelung geschaffen werden, die für die Richterinnen und Richter einerseits Rechtsklarheit schafft, andererseits aber die aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit notwendige Flexibilität für die Richterinnen und Richter – auch mit Blick auf neue digitale Techniken – erhält. Der Entwurf zielt nicht alleine auf den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ab, sondern umfasst beispielsweise auch Online-Seminare und Selbststudien. Die geplante Bestimmung wirkt sich auch auf die Justizbehörde als Dienstherrin aus. Sie soll parallel gesetzlich verpflichtet werden, durch geeignete Maßnahmen die Fortbildung zu fördern. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Angebot auch auf die Informationsbedürfnisse der Richterinnen und Richter zugeschnitten ist.

Der Entwurf des Zwölfen Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Richtergesetzes wird jetzt in das richterrechtliche Beteiligungsverfahren gehen. Danach wird der Senat über den finalen Entwurf entscheiden und diesen der Bürgerschaft zur Verabschiedung vorlegen.

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Justizbehörde | Pressestelle – Stadt Hamburg