Hamburg – Der Finanzplatz Hamburg ist mit rund 10.000 Unternehmen aller Größenklassen und ca. 41.000 Beschäftigten eine der größten Branchen in Hamburg und von grundlegender Bedeutung für dessen wirtschaftliche Entwicklung. Mit dem „Kompetenzcenter Finanzwirtschaft“ bekommt die Branche nun einen zentralen Ansprechpartner. Dazu werden die Doppelzuständigkeiten innerhalb des Senats aufgelöst und die Kompetenzen in der Finanzbehörde gebündelt.
Das bisher in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) angesiedelte Referat „Börsenaufsicht, Kredit- und Versicherungswirtschaft sowie Finanzdienstleistungen“ wird in die Finanzbehörde verlagert und dort mit den bereits vorhandenen Zuständigkeiten im Amt für Vermögens- und Beteiligungsmanagement zum neuen Kompetenzcenter zusammengefasst. Das hat der Senat in dieser Woche beschlossen.
Dazu erklärt Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Zusammenfassung von Kompetenzen verschiedener Behörden zu einer zentralen und schlagkräftigen Einheit in der Finanzbehörde ist ein seit langem auch aus der Finanzwirtschaft geforderter Schritt, den wir nun vollzogen haben. Das Kompetenzcenter ist zukünftig der erste Ansprechpartner für die Branche, zum Beispiel bei Fragen zu Regulierungsvorschriften oder neuer digitaler Finanzprodukte.“
Die Zuständigkeiten des „Kompetenzcenter Finanzwirtschaft“ in der Finanzbehörde umfassen zukünftig folgende Bereiche:
§ Börsenaufsicht
§ Geld- und Kreditwesen, Kredit- und Versicherungswirtschaft und sonstige Finanzdienstleistungen (mit Ausnahme der in der Gewerbeordnung und deren Ausführungsverordnungen geregelten Bereiche), dazu gehören:
o (Satzungs-)Aufsicht über die HASPA Finanzholding
o Beteiligungssteuerung im erweiterten Verantwortungsmodell der Hamburgischen Investitions- und Förderbank
o Branchenbetreuung
o Bundesrats-/Gesetzgebungsangelegenheiten einschl. EU-Rechtssetzungsakte
o Venture Capital
o KfW
o Bundesbank
o Finanzplatz Hamburg e.V. (einschl. Gremienbesetzung)
o FinTechs
o Krypto-Währungen
o Genehmigung und Beaufsichtigung von Unternehmen nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungen (UBGG)
o Steuerung der Finanzbeteiligungen der FHH: hsh finanzfonds AöR und hsh portfoliomanagement ÄoR
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Pressestelle der Finanzbehörde – Stadt Hamburg, Christopher Harms