Finanzministerkonferenz bringt weitere konkrete Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts auf den Weg.
Hamburg – Auf Initiative Hamburgs und Nordrhein-Westfalens beschäftigt sich die Finanzministerkonferenz seit Monaten intensiv mit der Förderung des Ehrenamts und Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht. Erste Vorschläge – zum Beispiel zur überfälligen Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale – wurden schon vor der Sommerpause auf den Weg gebracht, heute wurde in Berlin mit breiten Mehrheiten ein weiteres umfassendes Paket mit Verbesserungen geschnürt.
Ausgeweitet werden die Förderzwecke, der wichtige Katalog des Paragraph 52 der Abgabenordnung, insbesondere um die Punkte Klimaschutz und geschlechtsbezogene Diskriminierung. Das heißt, Vereine, die sich zum Beispiel dem Klimaschutz widmen oder gegen Diskriminierung kämpfen, haben es zukünftig einfacher, als gemeinnützig anerkannt zu werden. Noch weiter zu klären und genau abzugrenzen ist der Punkt Integration als ausdrücklicher und eigener Förderzweck, hier geht es zum Beispiel um die erleichterte Gemeinnützigkeit von Vereinen der Flüchtlingshilfe. Eine große Erleichterung gerade für kleine Vereine wird die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro bringen. Diese Vereine können damit leichter budgetieren und wirtschaftlich mit ihren Mitteln umgehen. Sie können leichter Spenden und Beiträge ansparen und sind nicht länger verpflichtet, alles sofort wieder auszugeben.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Auf unsere Initiative ist ein mittlerweile wirklich umfassendes Paket zur Förderung des Ehrenamts zustande gekommen – ein schönes Signal für die vielen tausenden Ehrenamtlichen auch in Hamburg. Dass Klimaschutz jetzt erstmals ein eigener gemeinnütziger Förderzweck in der Abgabenordnung wird, ist ein richtiger Schritt zur richtigen Zeit. Gerade für kleine Vereine ein echter Fortschritt ist die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung – das hilft den Vereinen, leichter für größere Maßnahmen anzusparen, vermeidet bürokratischen Aufwand und fördert das wirtschaftliche, effiziente Agieren in den Vereinen. Das Bundesfinanzministerium hat der Finanzministerkonferenz heute zugesagt, diese und andere Punkte kurzfristig in einem Gesetzentwurf mit Wirkung zum 1. Januar 2020 aufzugreifen. Es bleibt im Dialog mit Ehrenamt und Zivilgesellschaft weiter einiges zu tun, in den Bereichen Integration oder Menschenrechte kann ich mir beispielsweise auch eine Erweiterung der Katalogzwecke gut vorstellen.“
Im Einzelnen wurden u.a. heute folgende Punkte beschlossen:
· Erweiterung des § 52 Absatz 2 Abgabenordnung (AO) um „Förderung des Klimaschutzes“; „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“; „Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten“; „Förderung der Ortsverschönerung“;
· Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro;
· Ergänzung des § 60a AO um eine Ablehnungs-/Aufhebungsmöglichkeit bei bereits bekannten Verstößen gegen die tatsächliche Geschäftsführung; Erweiterung der Zweckbetriebseigenschaft des § 68 Nummer 4 AO um die „Fürsorge für psychische und seelische Erkrankungen“.
Das Finanzministertreffen brachte auch in anderen aktuellen Punkten Fortschritte. Bei der umstrittenen Finanzausgleichsregelung zur Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer hat das Treffen eine deutlich stärkere Bereitschaft im Länderkreis ergeben, auf eine grundstücksscharfe Zweitberechnung in Ländern, die vom Bundesrecht abweichen wollen, zu verzichten, wenn klar bleibt, dass das Bundesrecht grundsätzlicher Orientierungspunkt für den Länderfinanzausgleich bleibt.
Hieran wird in den nächsten Wochen weiter gearbeitet. Dressel: „Den Steuerpflichtigen in den Ländern, die abweichen wollen, zwei Steuererklärungen zu schicken, eine nach dem Landesgesetz, eine für den Länderfinanzausgleich wäre ein Schildbürgerstreich. Unsere Argumente dazu wurden durchaus wohlwollend aufgenommen. Wir arbeiten hart an Lösungen, die die unverzichtbare Grundsteuerreform auf der Zielgeraden möglich macht und nicht gefährdet.“ Beraten wurde heute auch die Rückführung des Solidaritätszuschlags. Die SPD- und Grünen-Finanzressortchefs konnten heute mehrheitlich einen Beschluss erwirken, mit dem eine komplette Abschaffung des Soli bei gleichzeitiger wirkungsgleicher Überführung in den Steuertarif gefordert wird.
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Stadt Hamburg – Pressestelle der Finanzbehörde, Claas Ricker