Hamburg – Umwelt und Natur: Neue Geflügelpestfälle in Altona und Bergedorf – Weitere Sperrgebiete in Hamburg eingerichtet

Bestehendes Restriktionsgebiet muss erweitert werden

neues-zur-vogelgrippeHamburg – Bei einer verendeten Wildgans im Bezirk Altona sowie bei einer ebenfalls tot aufgefunden Wildente im Bezirk Bergedorf wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut der hochansteckende Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen. Die Wildgans wurde in Altona nahe des Anlegers Teufelsbrück aufgefunden, die Ente in Bergedorf im Ortsteil Warwisch.

Damit müssen nach der bundesweit geltenden Geflügelpest-Verordnung Sperrbezirke (im Radius von mindestens drei Kilometern) und Beobachtungsgebiete (im Radius von mindestens zehn Kilometern) rund um die Fundorte eingerichtet werden. Das bereits von Restriktionen betroffene Gebiet in Hamburg muss aufgrund der neuen Fälle entsprechend auch auf den Nordwesten und den Osten der Stadt erweitert werden. Eine Karte der Restriktionsgebiete steht unter www.hamburg.de/tiere zur Verfügung. Nicht eingeschlossen sind aktuell einzelne Stadtteile im Hamburger Norden.

Innerhalb der neuen Sperrbezirke und in den Beobachtungsgebieten gelten die bereits bekannten besonderen Schutzmaßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Für Hunde- und Katzenhalter bedeutet dies, dass sie ihre Tiere innerhalb der Sperrgebiete sowie auch in den Beobachtungsgebieten nicht frei umherlaufen lassen dürfen. Unter dem Eintrag „Geflügelpest“ ist unter www.hamburg.de/tiere – neben weiteren Informationen zur Tierseuche – eine genaue Karte der Restriktionsgebiete in Hamburg verfügbar. Auf dieser können Tierhalter überprüfen, ob ihr Wohngebiet bzw. mögliche Auslaufzonen ihrer Tiere von den Beschränkungen betroffen sind.

Hintergrund der strengen Bundesvorschrift mit den einschränkenden Regelungen für Hunde und Katzen ist die Gefahr, dass auch diese das H5N8-Virus nach dem Kontakt mit verendeten Vögeln oder deren Ausscheidungen weiter verbreiten könnten. Betroffene Geflügelhalter in den Sperrbezirken werden über die Situation und die entsprechenden Regelungen direkt informiert. In den Sperrbezirken in Altona und Bergedorf sind lediglich Hobby- bzw. Kleinsthaltungen von Geflügel gemeldet, größere gewerbliche Geflügelhalterbetriebe sind nicht betroffen.

Der früheste Termin, zu dem die neuen Restriktionszonen aufgehoben werden können, sind der 23. (Altona) bzw. der 24. (Bergedorf) Februar 2017. Eine tatsächliche Aufhebung ist jedoch vom weiteren Seuchengeschehen abhängig. Sie erfolgt erst, wenn in den entsprechenden Gebieten keine weiteren Fälle von Geflügelpest aufgetreten sind.

Am 20. November 2016 war erstmals in Hamburg bei drei verendeten Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Insgesamt wurde der Erreger seit Beginn des aktuellen Ausbruchgeschehens bislang bei 14 Tieren in der Hansestadt festgestellt. Der Erreger H5N5 wurde bis dato in Hamburg nicht festgestellt.

Für Bürgeranfragen zum Thema Geflügelpest steht die Rufnummer 040-428 37 2222 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 15 Uhr zur Verfügung. Die Meldung toter Vögel kann direkt unter der 040-428 37 2200 abgegeben werden. Umfassende Informationen zum Thema Geflügelpest stehen ebenfalls unter www.hamburg.de/tiere zur Verfügung.

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Text: Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz – Hamburg
Rico Schmidt, Tel.: 040/ 428 37-2332