Hamburg – Ungebetene Gäste: Mit sinkenden Temperaturen beginnen viele Menschen wieder mit der Vogelfütterung.
Aber Vorsicht: Von diesem Angebot können auch unerwünschte Gäste wie Ratten profitieren. Dies gilt auch für die vermehrte Hühnerhaltung in Privatgärten. Für die Bekämpfung von Ratten ist jeweils der Eigentümer oder Pächter des betroffenen Grundstücks zuständig. Was viele nicht wissen: Wer in Hamburg eine Ratte sieht, muss dies in jedem Fall melden. Das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) nimmt die Meldungen telefonisch und schriftlich entgegen und berät Betroffene.
Das Füttern von Vögeln wird von Naturverbänden aus verschiedenen Gründen empfohlen, viele geben auch Hinweise, was bei der Fütterung der Vögel beachtet werden sollte. Dazu gehört unter anderem der Hinweis: „Vogelfutter sollte nicht auf dem Boden ausgebracht und heruntergefallenes Vogelfutter täglich beseitigt werden, um keine Ratten anzulocken.“ Hilfreich können hier für Ratten unzugängliche Auffangteller unter den Futtersäulen sein. Allerdings sind Ratten sehr gute Kletterer und gelangen leicht auf Bäume oder Sträucher.
Wenn trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen Ratten oder deren Spuren an der Futterstelle beobachten werden, sollte die Vogelfütterung besser ausgesetzt oder komplett eingestellt werden. Bei akutem Rattenbefall sind außerdem professionelle Bekämpfungsmaßnahmen geboten. Damit die Rattenbekämpfung flächendeckend und über die einzelne Grundstücksgrenze hinaus durchgeführt werden kann, gibt es in Hamburg eine sogenannte Rattenverordnung. Diese verpflichtet dazu, Ratten oder Zeichen eines Rattenbefalls unverzüglich zu melden. Das Institut für Hygiene und Umwelt nimmt die Rattenmeldung entgegen und bietet Betroffenen Beratung hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen an.
Rattenmeldungen: E-Mail: schaedlingsbekaempfung@hu.hamburg.de; Telefon: 040 42845 7972
Ratten sind nach dem Infektionsschutzgesetz bekämpfungspflichtig, hierfür ist in Hamburg der Grundstückseigentümer oder Pächter verantwortlich. Was ist also außer der Meldung beim HU nach einer Rattensichtung zu tun? Mieter informieren am besten den Vermieter. Auf privatem Grund muss der Eigentümer unverzüglich für eine Bekämpfung sorgen. Diese kann er bei Einzel-, Reihen- oder Doppelhäusern mit freiverkäuflichen Rattenbekämpfungsmittel selbst durchführen oder aber eine Fachfirma beauftragen. Bei Mehrfamilienhäusern ist in der Regel die Beauftragung einer Fachfirma notwendig. Bei Rattensichtung auf städtischen/öffentlichen Flächen übernimmt das HU die Bekämpfung vor Ort.
In schwierigen Fällen, zum Beispiel wenn mehrere Grundstücke verschiedener Eigentümer betroffen sind, koordiniert das HU gegebenenfalls die Bekämpfungsmaßnahmen und kontrolliert den Erfolg. Sollte ein Eigentümer/Pächter von allein keine Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen, kann das HU eine fristgebundene Aufforderung erteilen. Falls widrige Umstände wie bauliche Mängel oder unsachgemäße Mülllagerung eine Rattenbekämpfung erschweren oder gar verhindern, kann das zuständige Bezirksamt weitere Auflagen verhängen.
Wichtige Informationen und Hinweise für Betroffene: https://www.hamburg.de/hu/ratten.
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Hygiene und Umwelt