Hamburg – Update: Hilfen für wohnungs- und obdachlose Menschen

Angebote während der Feiertage – lockere Belegung in Unterkünften – Notunterkünfte für Frauen und Prostituierte.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Das Hilfesystem für obdachlose Menschen sichert in Hamburg die Grundversorgung. Angesichts der aktuellen Situation aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus wurden stellenweise Anpassungen nötig bzw. wurden ergänzende Angebote bereitgestellt. Die Sozialbehörde informiert über den gegenwärtigen Sachstand.

Eine vollständige und kontinuierlich aktualisierte Aufstellung der verfügbaren Angebote ist – als mobile Ansicht sowie zum Download – unter www.hamburg.de/obdachlosigkeit abrufbar. Eine Übersicht der Angebote am Osterwochenende findet sich zudem im Anhang.

Unterkunft

Neben den ganzjährigen Notunterkünften, die weiter im Betrieb sind, hat die Stadt ein Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm (NUVP) aufgelegt. Im Rahmen dessen sind die Übernachtungseinrichtungen von fördern und wohnen AöR in der Friesenstraße und der Kollaustraße durchgängig von 15 Uhr bis 11 Uhr des Folgetages geöffnet, die wenigen Stunden der Schließung sind zur Durchführung von Hygienemaßnahmen unerlässlich. Für obdachlose Frauen wurde eine zusätzliche Notübernachtungsstätte in der Horner Landstraße 85 eingerichtet, die gut angenommen wird und weiter über zahlreiche freie Plätze verfügt.

Standard der Unterbringung im Notprogramm für Obdachlose

Neben der Bereitstellung einer Schlafstätte spielt die Betreuung eine zentrale Rolle. An allen Standorten wird durch eine angepasste, lockere Belegung die Einhaltung der gebotenen Abstände ermöglicht. Bei gegenwärtig rund 650 Nutzern in rund 300 Zimmern an allen zentralen Standorten (ohne die Einzelunterbringungen in Containern) sind durchschnittlich 2,3 Personen pro Zimmer untergebracht – nur zwei bis drei Personen teilen sich ein Zimmer. Die Versorgung der obdachlosen Menschen mit täglichen Mahlzeiten, Hygienemöglichkeiten und Beratung und Versorgung durch das Personal an den Standorten ist ebenso sichergestellt wie eine mögliche Isolation und medizinische Versorgung im Ansteckungsfall.

Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung von Infektionen, Umgang mit Erkrankten

In Standorten, in denen Menschen ohne eigene Wohnung durch die Stadt in Wohnunterkünften untergebracht sind (öffentlich-rechtliche Unterkünfte), gibt es Konzepte für die Einhaltung von Hygienestandards und das Vorgehen im Falle infizierter Bewohner. Die Unterbringung ist hier überwiegend in abgeschlossenem Wohnraum, d. h. in Wohngemeinschaften, organisiert. Im Bereich der Unterbringung obdachloser Menschen bestehen Reservekapazitäten, die hinzugezogen würden, sofern die Plätze in den Unterkünften nicht ausreichen sollten. Es sind außerdem Vorkehrungen zur getrennten Unterbringung erkrankter Personen und zur Isolierung von Verdachtsfällen jeweils in Einzelzimmern getroffen.

Am Standort in der Friesenstraße war bereits im März vorsorglich eine häusliche Isolation für die Nutzer der Unterkunft eingerichtet worden. Drei Personen sind am Corona-Virus erkrankt und sind weiterhin separat untergebracht. Die übrigen Bewohner werden sukzessive untersucht und die Isolation bei Symptomfreiheit aufgehoben. Einen entsprechenden Bescheid haben bereits 70 Personen erhalten, für 104 weitere Personen ist dieser kurzfristig zu erwarten.

Lebensmittelversorgung

Die Versorgung obdachloser Menschen ist weiter sichergestellt – auch über die Feiertage hinweg. Neben der Ausgabe täglicher Mahlzeiten an den Standorten des NUVP werden die Mengen der Essensausgaben an den geöffneten Standorten der Lebensmittelversorgung ausgeweitet, um die Schließung einiger Essensausgabestellen über die Feiertage zu kompensieren. Eine Übersicht über die abweichenden Öffnungszeiten befindet sich im Anhang und in Kürze unter www.hamburg.de/obdachlosigkeit

Hygiene

In allen Notübernachtungsstätten besteht in den dortigen Sanitärbereichen während der Öffnung weiterhin jederzeit die Gelegenheit, sich zu waschen und zu duschen. Zusätzlich besteht im Hallenbad St. Pauli ein Duschangebot (Mo., Mi., Sa., jeweils 10-14 Uhr), am Donnerstag und am Sonntag ergänzt durch den Duschbus „GoBonyo“ am Millerntorstadion. Duschen stehen außerdem in der Tagesaufenthaltsstätte in der Bundesstraße, im Park-In sowie im Tagestreff Kemenate zur Verfügung. Diese Angebote ermöglichen es den Gästen zugleich auch die Toiletten der Einrichtungen zu nutzen sowie z. T. das Waschen von Bekleidung.

Medizinische Versorgung

Die niedrigschwelligen Angebote zur medizinischen Versorgung obdachloser Menschen werden fortgeführt und dabei von der Sozialbehörde, auch durch die Bereitstellung von Schutzkleidung, unterstützt. An den Standorten des NUVP gibt es nun zudem eine ärztliche Versorgung durch einen Arzt bzw. Rettungssanitäter, der mehrfach wöchentlich vor Ort ist.

Straßensozialarbeit

Die aufsuchende Straßensozialarbeit findet weiter statt. Die Sozialbehörde steht im kontinuierlichen Austausch mit den städtisch finanzierten Trägern und anderen Behörden, auch um hinsichtlich der zu treffenden Schutzmaßnahmen sowie der Verbreitung von Informationen zum Hilfesystem zu unterstützen.

Rechtliche Situation

Obdachlosen Personen ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Begleitung von Personen, die mit ihnen in einem gemeinsamen Zelt-oder Schlaflager leben, gestattet. Das Verbot des öffentlichen Verzehrs von Speisen und Getränken gilt für diese Personen nicht.

Von Obdachlosigkeit bedrohte Prostituierte

Jegliche Prostitutionsangebote sind in Hamburg untersagt (§ 7 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Dies verschärft die soziale Lage von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, denen aufgrund des wegfallenden Einkommens z. T. keine Unterkunft mehr zur Verfügung steht und die Rückreise wegen geschlossener Grenzen nicht möglich ist.

Um Ausbeutung oder illegale Tätigkeiten zu verhindern sowie um die Einhaltung der Eindämmungsmaßnahmen sicherzustellen, werden durch die Sozialbehörde in einer zentral gelegenen Unterkunft kurzfristig 60 Plätze für von Obdachlosigkeit bedrohte Prostituierte bereitgestellt. Die Verteilung der Plätze erfolgt über die Beratungsstellen: die Fachstelle Fachberatungsstelle Prostitution des Diakonischen Werks Hamburg, Ragazza e.V., BASIS-Projekt des Trägers basis und woge e.V. sowie das Fachamt Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (FA-BEA*Pro) im Bezirksamt Altona.

Das Hilfesystem für sich prostituierende Menschen steht weiter zur Verfügung. Die Unterkunft wird über Beratung und Schutz verfügen.

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Stadt Hamburg
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Martin Helfrich, Pressesprecher