Hamburg – Verkehr: Instandsetzung von zwei Fahrbahnübergängen auf der A7 AS Waltershof Richtung Norden

Nachtarbeiten von April bis Juni – Abdecksystem reduziert Verkehrsbehinderungen.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer erneuert vom 24. April bis 15. Juni 2019, jeweils von 20 bis 5 Uhr, zwei Fahrbahnübergänge auf der Autobahnbrücke Hochstraße Elbmarsch (K 20). Die Arbeiten finden unmittelbar hinter der AS HH-Waltershof statt. Tagsüber sind alle Spuren für den Verkehr frei. Nachts, in der verkehrsarmen Zeit, werden einzelne Spuren für die Arbeiten gesperrt.

Die wiederholt gebrochenen und bereits mehrfach reparierten Fahrbahnübergänge (Lamellen) auf der Hochstraße Elbmarsch (K 20) Höhe Waltershof, Richtungsfahrbahn Nord, werden vorsorglich durch neue Lamellen noch vor Sanierung und Ausbau der K 20 ersetzt. Die Lamellen sind in diesem Bereich durch die Hafenverkehre besonders großen Belastungen ausgesetzt. Um einem Bruch der Lamellen in diesem Bereich zuvorzukommen, werden die entsprechenden Fahrbahnübergänge über die gesamte Fahrbahnbreite gegen neue getauscht.

Die Arbeiten finden von Montag bis Samstag ausschließlich nachts statt. Dem Verkehr stehen tagsüber in der Zeit von 5 bis 20 Uhr immer alle Spuren zur Verfügung. Nachts werden entsprechend des notwendigen Arbeitsraums ein Fahrstreifen, bei Bedarf auch zwei, frühestens jedoch ab 22 Uhr, eingezogen. Die Arbeiten finden damit in der verkehrsarmen Zeit statt und behindern somit tagsüber weder Wirtschafts- noch Pendlerverkehre. Die Arbeiten werden vor den Sommerferien abgeschlossen.

Ermöglicht wird diese Arbeitstaktung durch den Einsatz eines Abdecksystems, das in Hamburg bereits erprobt wurde. Hierbei wird die Arbeitsstelle tagsüber abgedeckt und nachts für die Arbeiten geöffnet. Die Abdeckkonstruktion ist entsprechend der großen dynamischen Lasten eine besonders robuste Spezialkonstruktion, die auf der Fahrbahn fest verankert werden muss, um insbesondere bei Bremsvorgängen die entsprechenden Kräfte aufzunehmen. Die Geschwindigkeit wird im Arbeitsbereich auf 60 km/h begrenzt.

Die Maßnahme ist auf die im Umfeld befindlichen Baumaßnahmen abgestimmt.

***
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – Stadt Hamburg