Hamburg – Trotz eines weit aufgespannten Schutzschirms für Unternehmen, die durch die aktuelle Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, fallen einige Unternehmen durch das Raster der Corona-Hilfen. Für diese Fälle haben sich der Bund und die Länder im März auf einen Härtefallfonds von insgesamt 1,5 Milliarden Euro geeinigt. Finanziert wird er je zur Hälfte durch den Bund und die jeweiligen Länder, letztere sind auch für die Umsetzung der Förderung verantwortlich. An der Ausgestaltung des Programms wird aktuell intensiv gearbeitet.
Für die Hamburger Wirtschaft stehen insgesamt 38,36 Millionen Euro zur Verfügung. Mit seiner heutigen Sitzung hat der Senat die Freigabe des Hamburger Anteils von 19,18 Millionen Euro beschlossen.
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Die aktuelle Krise trifft die Unternehmen unterschiedlich hart. Dafür haben wir im Laufe des letzten Jahres verschiedene, maßgeschneiderte Hilfen auf den Weg gebracht. Die Unternehmen, für die aber bisher keine Förderungen in Frage kommen, lassen wir selbstverständlich nicht im Regen stehen. Mit diesem Fonds wollen wir die erlittenen Härten für Unternehmen in existenziellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten mildern, die wir mit den Hamburger- und den Bundeshilfen bislang nicht erreichen konnten. Deshalb bin ich froh, dass Hamburg mit über 19 Millionen Euro nun seinen Beitrag für den Härtefallfonds auf den Weg gebracht hat.“
Finanzsenator Andreas Dressel: „Wir wollen, dass kein Unternehmen, das unverschuldet in der Corona-Krise in Not ist, durch den Rost fällt – dieses Versprechen haben wir als Senat gerade im Plenum der Handelskammer bekräftigt. Denn: Die Bundeshilfen helfen, aber sie haben leider Lücken. Deshalb haben wir sehr dafür gekämpft, dass es einen gut ausgestatteten Härtefallfonds und eine pragmatische Härtefallregelung für Unternehmen und Soloselbständige in Hamburg gibt. Teilweise realisieren wir das im Verbund mit anderen Ländern, teilweise gehen wir selbst in die Vorhand – vor allem für Soloselbständige! Hamburger Soloselbständige, die in existenzielle Not geraten sind und aufgrund spezifischer Fallkonstellationen bisher nicht von den bestehenden Hilfsprogrammen profitieren konnten, können den Hamburger Härtefallfonds direkt und ohne prüfende Dritte beantragen. Dabei orientieren wir uns an der Neustarthilfe des Bundes, mit der bereits den vielen Soloselbständigen unserer Stadt geholfen werden konnte. Das zeigt: Der Hamburger Senat hat die Sorgen und Nöte Hamburger Soloselbständiger besonders im Blick!“
Für den Hamburger Härtefallfonds wird es zwei Antragswege bzw. Module geben:
1. Wie auch bei den Überbrückungshilfen des Bundes über prüfende Dritte
Zielgruppe: (gemeinnützige) Unternehmen und Soloselbstständige mit Hauptsitz bzw. Hauptwohnsitz in Hamburg, die coronabedingt in existenzielle wirtschaftliche Not geraten sind und bisher nicht von den Hilfen des Bundes und der Länder profitieren konnten.
Die Förderhöhe orientiert sich an den Bundeshilfen, insbesondere an den förderfähigen Fixkosten und soll in der Regel 100.000 Euro nicht übersteigen.
2. Direktantragsstellung für Soloselbständige
Zielgruppe: Zusätzlich soll Soloselbstständigen mit Hauptwohnsitz in Hamburg, die coronabedingt in existenzielle wirtschaftliche Not geraten sind und bisher nicht von den Hilfen des Bundes und der Länder profitieren konnten auch eine direkte Antragsmöglichkeit angeboten werden.
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines Referenzumsatzes, maximal bis zu 7.500 Euro.
Die Antragsstellung soll Anfang Mai über das Portal www.haertefallhilfen.de sowie über die Website der IFB Hamburg, www.ifbhh.de, möglich sein.
***
Stadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation