Hannover – Hinweis auf die Bestimmungen zum Silvesterfeuerwerk

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hannover -Hannover (NI) – Hinweis: Aufgrund zahlreicher Anfragen wiederholen wir zwei Meldungen, die Bestimmungen zum Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel beinhalten.

Regelungen zum Verkauf und Abbrennen von Kleinfeuerwerk:

Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist der Verkauf von Kleinfeuerwerk (z.B. kleine Raketen, Böller, kleine Feuerwerksbatterien) nur von Sonnabend, den 28.12.2019, bis Dienstag, den 31.12.2019, erlaubt. Kleinfeuerwerk ist keine Ware des täglichen Bedarfs und darf nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten am Sonntag, dem 29.12.2019, nicht verkauft werden.

Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.12.2019 und am 1.1.2020 erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt zu Silvester erneut verboten

Zum Jahreswechsel 2019/2020 wird das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Teilen der Innenstadt von Hannover wie schon zum vergangenen Jahreswechsel erneut verboten. Das Verbot umfasst Feuerwerksprodukte der Kategorien F 2, F 3 und F 4 sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände im Sinne des Sprengstoffgesetzes und gilt von Dienstag, dem 31. Dezember 2019, 20 Uhr, bis Mittwoch 1. Januar 2020, um 3 Uhr.

Die Verbotszone erstreckt sich vom Opernplatz über Kröpcke, Karmarschstraße bis zum Platz der Weltausstellung, Georgstraße bis zum Steintor und umfasst ebenso die Bahnhofstraße, den Ernst August Platz und den Bereich des Raschplatzes. Die genaue Abgrenzung ist der Karte auf dem Flyer in der Anlage zu entnehmen.

Die Landeshauptstadt Hannover als Ordnungsbehörde sowie die Polizei Hannover waren 2018 übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass es aufgrund der Erfahrungen in den zurückliegenden Silvesternächten erforderlich sei, ein solches Verbot zu erlassen. Immer wieder war es im Bereich der Innenstadt im Zusammenhang mit der Verwendung von Raketen und „Böllern“ zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen gekommen, bei denen auch Personen verletzt wurden. Häufig wurde Feuerwerk auch bewusst auf Personen gerichtet.

Nach den positiven Erfahrungen mit einem Verbot zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde beschlossen, dieses Verbot erneut auszusprechen um ein möglichst friedliches und ungefährliches Feiern für alle Besucher*innen der Innenstadt zu gewährleisten. Die Landeshauptstadt Hannover hat dazu eine Ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, diese wurde am 7. Dezember veröffentlicht.

Am Rand der Verbotszone werden Müllcontainer zur Entsorgung entsprechender Pyrotechnik aufgestellt, die Kontrollen und die Durchsetzung des Verbotes selbst werden von der Polizei und einem Sicherheitsdienst durchgeführt.

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Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de