Hannover (NI) – Der Bund hat mit dem Wohngeldstärkungsgesetz zum 1. Januar 2020 das Wohngeld deutlich erhöht und die Mietenstufen neu festgesetzt.
Insgesamt gibt es dann sieben Mietenstufen. Hannover kommt wieder in die Mietenstufe V. Das bedeutet für die Wohngeldbezieher*innen einen zusätzlichen Erhöhungseffekt.
Die Wohngelderhöhung wird automatisch durchgeführt werden. Erhöhungsanträge brauchen nicht gestellt werden. Die neuen Beträge werden zum 1. Januar 2020 ausgezahlt. Aus technischen Gründen folgen die Bescheide dann Mitte Januar 2020.
Viele Menschen mit einem geringen Einkommen könnten ab 2020 einen Anspruch haben. Die Wohngeldstelle der Landeshauptstadt Hannover bietet Beratung an.
Zusätzlich wurde mit dieser Reform eine automatische Dynamisierung des Wohngeldes beschlossen. Zukünftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre – erstmals 2022 – automatisch erhöht.
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Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de