Koblenz – Aktueller Hinweis: Streu- und Räumpflichten für Hauseigentümer

Nachrichten-aus-Koblenz-RLP-Koblenz – Aktueller Hinweis: In der Winterzeit haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen die Winterdienstpflichten zu erfüllen.

Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz weist darauf hin, dass die Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke werktags (montags bis samstags) von 7.00 Uhr bis 20.30 Uhr bzw. sonn- und feiertags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 20.30 Uhr den Gehweg entlang des Grundstücks, d.h. auch der Gehweg an der Grundstücksseite oder -rückseite, in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis zu befreien und durch abstumpfende Mittel begehbar zu halten haben. Sofern kein Gehweg oder nur ein solcher in einer Breite von unter 0,50 m vorhanden ist, ist auf der Fahrbahn ein Gehweg von 1,50 m entlang des Grundstückes freizuhalten.

Gleiches gilt für Fußgängerüberwege, also für als solche besonders gekennzeichnete oder mit einer Überquerungshilfe versehene Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie auch nicht besonders gekennzeichnete Übergänge an Straßenkreuzungen und -einmündungen, außer an Straßen, die im Straßenverzeichnis in den Verkehrsklassen „B“ und „C“ eingestuft sind.

Diese Winterdienstpflicht ist, so Werkleiter Edgar Mannheim, unabhängig von der Reinigung der Gehwege, durch die Eigentümer oder Besitzer zu erfüllen und gilt auch an unbebauten Grundstücken oder an Garagen bzw. Garagenplätzen sowie auf Fußwegeverbindungen.

Bei Nebenstraßen, die in der Satzung der Stadt Koblenz über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren festgelegt sind, hat der Eigentümer auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte zu streuen.

Der Kommunale Servicebetrieb bittet die Haus- und Grundstückseigentümer oder die sonstigen Verpflichteten, die Streu- und Räumpflichten entsprechend zu beachten. Die Satzung ist im Internetportal der Stadt im Bereich ‚Ortsrecht‘ einzusehen. Weitere Informationen erteilt der Kommunale Servicebetrieb unter den Rufnummern 129-4504, 129-4512 und 129-4522.

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Stadt Koblenz