Koblenz – Die Dezembersitzung steht traditionell im Zeichen des Haushaltes der Stadt für das kommende Jahr. In der Novembersitzung hatte Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig neben dem Nachtrag für das laufende Jahr auch seinen Entwurf für 2017 vorgelegt, den die Fraktionen und Stadtratsausschüsse beraten haben. Seit den Beratungen gab es noch einige Veränderungen des Zahlenwerks, die der OB zunächst vorstellte.
So hatte er schon zur Einbringungen des Haushalts angekündigt bei der Aufsichtsbehörde eine frühzeitige Abbildung des Wertzuwachses der Stadtwerke im Haushalt abbilden zu dürfen. Ferner wollte er mit der Aufsichtsbehörde über einen Kompromiss verhandeln, dass auf die Anhebung der Grundsteuer B sowie der Hundesteuer verzichtet und die Gewerbesteuer nur um 10 Punkte angehoben werde. Außerdem solle dies mit einem Moratorium verbunden sein, auch im kommenden Haushalt auf Steuererhöhungen zu verzichten. Die ADD war mit den Vorschlägen Hofmann-Göttigs einverstanden, der nun bei den Stadtratsmitgliedern um Zustimmung dafür bat.
In ihren Reden zum Haushalt ließen alle Fraktionen erkennen, dass sie die Erhöhung von Steuern nicht mittragen werden. Daher zog der Oberbürgermeister diese Vorlagen zurück. Der Haushaltsplanentwurf schließt ohne Steuererhöhungen erstmals seit 2009 im Gesamtbetrag aller Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ab.
Im Ergebnishaushalt sogar mit einem Überschuss von rund 1,9 Millionen Euro. Die Stadt benötigt für die Finanzierung von Investitionen mehr als 37 Millionen Euro Kredite. Die Neuverschuldung der Stadt würde dann rund 22 Millionen betragen.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Stadt beträgt am 31.12.2016 rund 463 Millionen Euro und zum Ende 2017 dürften es sogar rund 465 Millionen Euro sein.
Der Oberbürgermeister führte schließlich durch die Antrags- und Schlussabstimmung, in der sich der Stadtrat einstimmig für die Annahme aussprach. Der Haushalt der Stadt Koblenz für 2017 wird nun der Aufsichtsbehörde in Trier vorgelegt.
Einstimmig zugestimmt haben die Ratsmitglieder den Änderungen bei der Zweitwohnungssteuersatzung. Diese Änderungen hängen mit dem neuen Bundesmeldegesetz zusammen und den Erfahrungen des Koblenzer Steueramtes mit der nun seit vier Jahren erhobenen Steuer.
Der Jahresabschluss 2015 des Kommunalen Servicebetriebes Koblenz hat der Stadtrat einstimmig festgestellt. Er schließt mit einem Jahresgewinn von über 2,2 Millionen Euro ab, die unter anderem als zweckgebundene Rücklage für den Bau des neuen Betriebshofes verwendet werden.
Der Bebauungsplan des Bahnhofplatzes wurde geändert. Der Stadtrat hatte nun über die eingegangenen Anregungen zu befinden und die Satzung zu beschließen. Der Rat stimmte der Vorlage einstimmig zu. Der Bebauungsplan musste nach 16 Jahren verändert werden, weil es für das Gesundheitsamt keine Erweiterungsabsicht gibt und das Bürogebäude, das ehedem die Firma Siemens belegt hat, seit einiger Zeit leer steht.
Ein Immobilienunternehmen hat nun Interesse bekundet, das Bürogebäude für studentisches Wohnen umzubauen sowie eine dahinterliegende Fläche mit einem weiteren Wohngebäude zu bebauen. Gerade der Neubau würde gut zu der anschließenden Wohnbebauung in der Sachsenstraße überleiten.
Die Änderung des Bebauungsplans würde dabei dem dauerhaften Brachfallen des aufgegebenen Bürostandortes entgegenwirken und der Deckung von Wohnraumbedarf in der Innenstadt dienen.
Auf Grund einer europäischen Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne für verschiedene Lärmarten zu erstellen. Für die Stadt wurden dabei 36 Maßnahmenbereiche erstellt, wovon 12 Bereiche in der ersten Priorität eingestuft wurden. Beim Schienenverkehrslärm hat die Stadt selbst kaum Handlungsmöglichkeiten, beim Straßenverkehrslärm hingegen schon. Daher wurden hier Pläne kurz- und längerfristiger Maßnahmen erstellt, die nach Beschlussfassung des Aktionsplans einer aufwändigen Einzelfallprüfung unterzogen werden sollen. Die Realisierung der Einzelmaßnahmen erfolgt dann sukzessiv. Der Rat hat sich der Vorlage einstimmig angeschlossen.
Ebenfalls einstimmig votierte der Stadtrat für den Standort des Neubaus der Grundschule Freiherr-vom-Stein. Im Juli hatte der Rat den Neubau grundsätzlich beschlossen, die Platzierung des Gebäudes aber einer separaten Entscheidung vorbehalten. Der erste Vorschlag fand bei der Lehrerschaft und den Elternvertretern kein Anklang. Die Verwaltung legte daraufhin eine weitere Variante vor, die das so genannte Wäldchen auf dem Schulgelände erhält. Weitere Vorteile dieses Standortvorschlages sind, dass ein großzügiger Schulhof entsteht und die veränderte Baukubatur zu Energieeinsparungen führt.
Im Frühjahr hat der Landesbetrieb Mobilität an allen Ortseingängen des Stadtteils Rübenach Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Auswertung der Messungen zeigt, dass in der Anderbachstraße und an beiden Ortseingängen der Aachener Straße geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen angezeigt sind. In der Aachener Straße von Metternich kommend soll daher eine Fahrbahnverschwenkung gebaut werden. Im weiteren Streckenverlauf eine Fahrbahneinengung an der Einmündung des Straußpfades.
Am anderen Ortseingang von Bassenheim kommend, kann die Fahrbahn abschnittweise geringfügig eingeengt werden, wo genau ist noch offen. Ferner ist geplant innerhalb der Ortslage eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu errichten. Der notwendige Antrag ist durch das Ordnungsamt bereits gestellt worden.
In der Anderbachstraße soll die Geschwindigkeitsdämpfung durch die Anordnung von alternierenden Parkständen erreicht werden. Nach Überprüfung dieser Maßnahmen könnten bei Bedarf noch zwei Fahrbahneinengungen errichtet werden. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rund 347.000 Euro. Der Stadtrat hat der Verwaltungsvorlagen einstimmig zugestimmt.
Traditionell werden in der letzten Ratssitzung keine Anträge und Anfragen gestellt. Die fünf Anfragen, die trotzdem auf der Tagesordnung standen, sind bereits zur letzten Ratssitzung im November gestellt worden, konnten für die damalige Sitzung aber nicht mehr beantwortet werden.
An die öffentliche Sitzung schloss sich eine nicht-öffentliche Sitzung mit weiteren 8 Tagesordnungspunkten an.
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Text: Stadt Koblenz