Koblenz – Verkehr: Im Zuge der Planungen für den Neubau der Brücke der B 49 über die Neustadt sind weitere Baugrunduntersuchungen notwendig. Um aussagekräftige Erkenntnisse zur Gründung der neuen Brücke zu erhalten, werden im Bereich der beiden Widerlager Erkundungsbohrungen durchgeführt.
Wegen der Größe des dafür benötigten Bohrgerätes ist es für die Dauer der Arbeiten erforderlich, zwei Fahrstreifen der B 49 zu sperren. Für den Zeitraum vom 21.09.2020 bis voraussichtlich 30.09.2020 wird dem Verkehr daher stadteinwärts nur ein Fahrstreifen zur Verfügung stehen. Stadtauswärts sind zwar weiterhin zwei durchgehende Fahrstreifen vorhanden, jedoch muss der linke Fahrstreifen aus Platzgründen nach Norden um den Baustellenbereich herum verschwenkt werden.
Der Beschleunigungsstreifen in Fahrtrichtung Pfaffendorfer Brücke wird für die Verkehrsführung mitbenutzt, so dass sich der auffahrende Verkehr von der Neustadt nicht wie gewohnt einfädeln kann. Zur Erhöhung der Sicherheit wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich darüber hinaus auf 30 km/h begrenzt.
Das Tiefbauamt bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbeeinträchtigungen und um erhöhte Vorsicht im Baustellenbereich.
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Stadt Koblenz