Koblenz – Wie die Untere Jagdbehörde beim Ordnungsamt der Stadt Koblenz mitteilt, gibt es derzeit in der Natur bis in die Wohnbereiche hinein zahlreiche Jungtiere. Diese haben noch keine Erfahrungen mit Menschen gemacht und sind deshalb zum Teil noch sehr zutraulich.
Manche Jungtiere vertrauen auch auf ihre Tarnfarbe und bleiben bewegungslos liegen. Jungvögel verlassen zurzeit bereits ihre Nester, fast alle Wildarten haben bereits oder bekommen in den nächsten Wochen ihre Jungen. Aufgefundene Jungtiere dürfen nicht berührt werden, da die Elterntiere diese sonst nicht mehr mit Nahrung versorgen, weil sie den Geruch des Menschen fürchten.
Hunde und Katzen müssen in der Setz- und Brutzeit von Ihrem Halter besonders beaufsichtigt werden.
Hunde gehören zu dieser Jahreszeit in der freien Natur an die Leine oder müssen sich unmittelbar im Einwirkungsbereich des Hundehalters befinden (d.h. der Hund muss gehorchen). Hunde und Menschen sollen sich auf den Wegen und nicht in Wiesen und in den Einständen aufhalten.
Jedes Jahr kommt es vor, dass von Hunden gerissene Jungtiere oder Muttertiere in Feld und Flur gefunden werden. Die ermittelten Hundebesitzer erklären meist selbst bestürzt dazu „das hat der vorher aber noch nie gemacht“.
Wenn das Muttertier getötet wird, dann müssen die Jungtiere verhungern und das kann kein Tierfreund auch nur billigend in Kauf nehmen.
Abgesehen davon darf der Jagdschutzberechtigte auch Hunde töten die dem Wild nachstellen und dieses gefährden. Dies gilt auch für Katzen die in einer Entfernung von mehr als 300 m vom nächsten Haus angetroffen werden.
Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit zum Schutz der wildlebenden Tiere in § 33 Absatz 6,7 des Landesjagdgesetzes ausdrücklich vorgesehen.
Nach § 48 Absatz 2 Nr. 19 in Verbindung mit Abs. 4 des Landesjagdgesetzes kann derjenige, der seinen Hund unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen lässt mit einer Geldbuße bis zu 5.000,– € belegt werden.
Bei steigenden Wildunfallzahlen richtet sich vor allem die Aufforderung zu mehr Rücksicht gegenüber den Wildtieren auch an die Autofahrer. Die Jungtiere laufen unbefangen auf die Straße und haben keine Chance den Fahrzeugen auszuweichen. Muttertiere springen in Sorge um ihre Jungen häufig hinter diesen her ohne auf Gefahren zu achten.
Bitte fahren sie auch in Feld-, Wiesen- und Waldbereichen angemessen und achten auf die Wildwechselbeschilderungen.
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Stadt Koblenz