Koblenz – Vortrag an der vhs: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Koblenz -Koblenz – Der BGH hat 2016 entschieden, dass Patientenverfügungen nur wirksam sind, wenn sie inhaltlich bestimmt genug sind.

Der Vortrag beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen zum Umfang des Selbstbestimmungsrechts des Patienten, zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen und zu ihren formellen Anforderungen. Immer mehr Menschen errichten eine Vorsorgevollmacht, um zu vermeiden, dass im Alter eine „gesetzliche Betreuung“ angeordnet wird.

Vor allem wenn nahe Familienangehörige vorhanden sind, sollen diese mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die rechtlichen Angelegenheiten regeln können, ohne dass sie vom Betreuungsgericht bestellt und überwacht werden.

Der Vortrag klärt Fragen wie: Brauche ich eine Vorsorgevollmacht? Wie errichte ich diese? Wie kann ich erreichen, dass diese überall anerkannt wird? Worin liegt der Unterschied zwischen einem gesetzlichen Betreuer und einem Bevollmächtigten?

Termin: Mittwoch, 08.05.2019 von 19:15 – 20:45 Uhr

Anmeldung und weitere Informationen unter www.vhs-koblenz.de oder (0261) 129-3702/-3711/-3730/-3740.

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Stadt Koblenz