Koblenz – Der Stadtrat hat für bestimmte Bereiche der Fußgängerzone in der Altstadt eine „zweite Andienungszeit“ beschlossen. Dies hat zur Folge, dass für die Straßen Görgenstraße / Entenpfuhl / Kornpfortstraße / Braugasse / An der Liebfrauenkirche und Münzstraße der Lieferverkehr von täglich 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr zusätzlich freigegeben wird.
Die nebenliegenden Fußgängerzonen sind hiervon ausgenommen. Die Anordnung dient der Erprobung einer „zweiten Andienungszeit“ und ist zunächst befristet für die Dauer eines Jahres ab Aufstellung der Schilder in den betreffenden Straßen.
Mit der Montage der Beschilderung wird am Montag, 10. Oktober begonnen.
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Text: Stadt Koblenz