Kördorf – Am Samstag, 16.09.2017, waren bei einem Fahrzeugführer eines Leichtkraftrades in Kördorf Anzeichen auf zeitnahen Drogenkonsum erkennbar.
Die Weiterfahrt wurde ihm aufgrund dieser Verkehrsuntüchtigkeit ebenso untersagt, als auch aufgrund festgestellter technischer Mängel am Fahrzeug.
Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Es folgt ein erhebliches Bußgeld, eine Mitteilung an die Führerscheinstelle sowie eine Strafanzeige.