Kreis Dithmarschen – Coronavirus: Landrat Stefan Mohrdieck hat heute 2 neue Allgemeinverfügungen erlassen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Kreis DithmarschenKreis Dithmarschen (SH) – 33/2020:  Dabei handelt es sich um eine neue Generalverfügung, die zugleich ältere Regelungen mit aufgreift. Ganz wesentlich folgende Neuerungen, die ab sofort gelten:

· Für Reiserückkehrer nach Dithmarschen – Kreis erweitert Risikogebiete!:

Der Kreis Dithmarschen schließt sich den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein an und definiert ergänzend zu den vom Robert Koch-Institut benannten Regionen die Länder Schweiz, Österreich, Italien sowie Spanien (Festland und Inseln) als Risikogebiete.

Für Rückkehrer aus diesen Gebieten gilt eine 14-tägige häusliche Quarantäne auf der Grundlage der Allgemeinverfügung 27/2020 vom 16.03.2020. Rückkehrer aus Risikogebieten haben sich binnen einer Stunde nach Eintritt in den Kreis Dithmarschen durch Überfahren bzw. Überschreiten der Kreisgrenze telefonisch unter 0481 / 785-4914 oder per E-Mail unter fd-gesundheitsschutz@dithmarschen.de beim Fachdienst Gesundheit und Betreuung des Kreises Dithmarschen zu melden.

· Verbot privater Veranstaltungen größer 5 Personen – somit auch Privatpartys ab sofort untersagt!:

Alle öffentlichen Veranstaltungen auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen sind untersagt.

Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 5 Personen untersagt, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen.

34/2020: Dabei geht es um das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen – gilt ebenso ab sofort:

· Die Nutzung einer Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetztes ist im gesamten Gebiet des Kreises Dithmarschen untersagt. Die gilt nicht für Bewohner, die mit Erstwohnsitz im Kreis Dithmarschen gemeldet sind.

· Hiervon ausgenommen sind die Nutzungen aus zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

· Personen, die sich bereits in einer Nebenwohnung im Gebiet des Kreises Dithmarschen befinden, haben ihre Rückreise unverzüglich, spätestens bis einschließlich 23.03.2020, vorzunehmen.

Die beiden Allgemeinverfügungen sind als Anlage beigefügt.

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Björn Jörgensen – Pressesprecher –
Kreis Dithmarschen
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stabsstelle Landrat
Stettiner Str. 30
25746 Heide