Kreis Dithmarschen / Heide – Coronavirus: Landrat Stefan Mohrdieck hat das am Freitag (13. März) vom Land erlassene Maßnahmenpaket, mit dem die weitere Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden soll, für den Kreis Dithmarschen per Allgemeinverfügung umgesetzt. Alle getroffenen Maßnahmen gelten ab Sonntag, den 15. März 2020. Seit Samstagabend (14. März) sind fünf neue Fälle von COVID-19-Infektionen in Dithmarschen bekannt.
Die „Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen“ wurde am 15. März auf der Homepage des Kreises Dithmarschen unter www.dithmarschen.de veröffentlicht.
Bei den am Samstagabend bekanntgewordenen fünf neuen Fällen von COVID-19-Infektionen handelt es sich um eine Reisegruppe, die am Freitag (13. März) in einem Privatfahrzeug aus einem vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Urlaubsort nach Dithmarschen zurückgekehrt ist. Bereits auf dem Heimweg wurde vorsorglich Kontakt zum Gesundheitsamt des Kreises Dithmarschen aufgenommen.
In Absprache mit dem Gesundheitsamt haben sich alle Personen bei ihrer Ankunft in Dithmarschen sofort in die häusliche Quarantäne begeben. Von den insgesamt sechs verreisten Personen haben sich nach den seit Samstagabend vorliegenden Testergebnissen fünf mit COVID-19 infiziert. Alle, auch die aktuell negativ getestete Person, befinden sich weiterhin in häuslicher Isolation. Sie stehen in engem telefonischen Kontakt zum Gesundheitsamt. Der Gesundheitszustand ist stabil.
Der Kreis Dithmarschen hat ab Montag (16. März) unter der Rufnummer 0481 97-2000 ein Coronavirus-Bürgertelefon eingerichtet, das montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist.
Für die Kreisverwaltung wird darum gebeten, sämtliche Anliegen, wenn möglich, vorrangig telefonisch mit den zuständigen Facheinheiten zu erörtern und auf persönliche Vorsprachen zu verzichten. Der Landrat bittet um Verständnis, wenn es aufgrund der erlassenen Maßnahmen auch in der Kreisverwaltung zu Einschränkungen im Dienstbetrieb kommt.
Entsprechend den Regelungen in der neuen Allgemeinverfügung dürfen Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets nunmehr auch „alle öffentlichen Einrichtungen“ nicht mehr betreten – darunter fallen auch das Kreishaus in Heide und sämtliche Außenstellen der Kreisverwaltung.
Um die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen zu wahren, verzichtet der Kreis Dithmarschen auf für den Sachverhalt nicht relevante persönliche Daten, z. B. auf die Angabe von Geschlecht, Alter und Wohnort. Von diesbezüglichen Nachfragen bitten wir daher abzusehen.
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Björn Jörgensen – Pressesprecher –
Kreis Dithmarschen
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