Kreis Mayen-Koblenz – Der Landkreis Mayen-Koblenz möchte in der Corona-Krise Eltern und Familien entlasten.
Im April verzichtet der Kreis auf die Erhebung von Elternbeiträgen der Betreuungsplätze in Kindertagesstätten für Kinder unter zwei Jahren, der Hortplätze und der Kindertagespflege. Die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt unmittelbar durch die Träger der Einrichtungen an die Erziehungsberechtigten.
Diese Regelung gilt für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Die Jugendämter der Stadt Andernach und der Stadt Mayen haben vergleichbare Regelungen getroffen. „Ich freue mich, gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Andernach und Mayen eine Entlastung der Eltern im Landkreis zu ermöglichen. In dieser schweren Zeit hält die kommunale Familie zum Wohl unserer Bürger zusammen“, so Landrat Dr. Alexander Saftig.
Um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sind die regulären Betreuungsangebote für Kinder seit 16. März bis vorerst 19. April geschlossen. Aus diesem Grund wird die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsplätze für Kinder unter zwei Jahren, für Hortplätze und die Kindertagespflege, zunächst im Monat April, ausgesetzt.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
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