Lahnstein – Seit dem 13. März 2020 hat der Ausbruch des Coronavirus zu nachhaltigen Verschlechterungen der städtischen Finanzsituation geführt. Die Krise hat sich im Wesentlichen auf zwei Weisen ausgewirkt:
Zum einen durch unmittelbar zahlungswirksame Aufwendungen und Auszahlungen für die Beschaffung von krisenrelevantem Material zum Betrieb von Verwaltung inklusive Außenstellen und Feuerwehr. Hierzu gehört die Beschaffung von Desinfektionsmitteln, Spuckschutzscheiben und Schutzausrüstung. Weitere Aufträge in mittlerer fünfstelliger Höhe (Masken, Desinfektionsmittel, Schutzausrüstung) stehen für Verwaltung und Feuerwehr im Hinblick auf eine Lockerung der Restriktionen ab dem 04. Mai 2020 noch aus. Mit Öffnung der Schulen werden auch in diesen Bereichen deutlich erhöhte Reinigungs- und Hygienestandards zur Anwendung kommen müssen, die wiederum zu intensiveren und damit auch kostenträchtigeren Reinigungsleistungen führen werden.
Zum anderen wurde durch den Shutdown des öffentlichen Lebens die Existenzgrundlage einer Vielzahl von Betrieben bis ins Mark getroffen, die entweder vollständig schließen oder ihren Betrieb massiv einschränken mussten. Betroffen sind vor allem nichtlebensmittelrelevante Einzelhandelsbetriebe, Betriebe aus Gastronomie, Hotellerie und Beherbergungsgewerbe sowie Handwerksbetriebe. Zur Unterstützung dieser Betriebe besteht die Möglichkeit, städtische Forderungen, vor allem im Bereich der Gewerbesteuer zu stunden oder Vorauszahlungen herabzusetzen.
Somit macht sich der stärkste Einfluss der Krise auf den städtischen Haushalt bei der Gewerbesteuer bemerkbar. Die Erträge aus der Gewerbesteuer sind neben dem Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer regelmäßig die wichtigste Einnahmequelle der Stadt Lahnstein. Dadurch, dass Betriebe die Forderungen stunden können, wird die an sich fällige Steuerforderung auf einen späteren Fälligkeitstermin verschoben wird. Die Steuerzahlung erfolgt, letztlich aber zu einem späteren Zeitpunkt. Zudem kann zur Sofortentlastung die Höhe der Vorauszahlungen der voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden, um eine Überzahlung zu vermeiden.
Auch bei der Vergnügungssteuer sowie den Miet- und Pachterträgen ist mit Einbußen zu rechnen. Weitere Ausfälle könnten z. B. bei Gebühren für Genehmigungen entstehen, bei denen die zu Grunde liegenden Veranstaltungen aufgrund der Restriktionen nicht stattfinden können (z. B. Gebühren für Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum).
Derzeit ist es noch sehr schwer abzusehen, wie sich die Krise auf die einzelnen Unternehmen auswirkt. Viele Unternehmen sind Glieder in globalen Wertschöfpungsketten. Der Einbruch der internationalen Märkte wirkt sich teilweise erst im zweiten Quartal aus und fällt je nach Art des Betriebes unterschiedlich stark aus. Viele Maßnahmen stehen noch aus und wurden bisher entweder noch nicht beauftragt oder noch nicht abgerechnet, sodass die zu erwartenden finanziellen Belastungen für die Stadt Lahnstein noch lange nicht endgültig abzusehen sind.
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